Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer Verkaufsplattform mit interner Suchmaschine wegen Beeinflussung einer Trefferliste einer externen Suchmaschine aufgrund einer automatisierten Speicherung von in die interne Suchmaschine eingegebenen ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer mit der internen Suchmaschine auf seiner Webseite Suchanfragen auswertet und diese Inhalte externen Suchmaschinen (hier: Google) zur Verfügung stellt, haftet für dadurch begangene Markenverletzungen
- kanzlei.biz
Markenverletzung durch Treffer auf der Trefferliste von Google
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenverletzungen durch Beeinflussung des Suchergebnisses von externen Suchmaschinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung bei Markenverletzungen in Suchmaschinen
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Markenrechtsverstoß durch Suchfunktion in Online-Verkaufsplattform
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Markenverletzungen durch Treffer auf der Trefferliste von externen Suchmaschinen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch Beeinflussung des Suchergebnisses von externen Suchmaschinen
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 29.02.2012 - 9 O 2762/10
- OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 1007
- GRUR-RR 2014, 385
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14
Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer …
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte - soweit für die Revision von Bedeutung - nur im Hinblick auf die Verurteilung zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten für das Abmahnschreiben vom 25. August 2010 in Höhe von 699, 90 Euro Erfolg; außerdem hat das Berufungsgericht die vom Landgericht ausgesprochene Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf den Zeitraum ab dem 28. August 2010 begrenzt (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2014, 385).