Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rotlichtverstoß: Automatische Ermittlung der Rotlichtzeit mit bzw. ohne Toleranzabzug durch die nach und vor Januar 2004 zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 349 Abs. 2 StPO; § 79 Abs. 3 OWiG; § 25 Abs. 2a StVG
Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen" - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß und Fahrverbot - Wenn Sekundenbruchteile entscheiden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit
Papierfundstellen
- NJW 2007, 391
- NStZ 2007, 181 (Ls.)
- VersR 2007, 123
Wird zitiert von ... (5)
- AG Konstanz, 16.02.2011 - 13 OWi 43/11
Ermittlung der Rotlichtzeit durch das Gerät TraffiPhot 111
Von dem seitens des Gerätes angezeigten Rotlichtwert ist eine Toleranz abzuziehen (vgl. hierzu hinsichtlich der einzelnen Geräte OLG Braunschweig vom 02.08.2006, NJW 2007, 391 ff). - OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Er lässt sich berechnen, indem man den Abstand der Fahrzeugfront zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392). - OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der …
Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392). - OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß; …
Insbesondere im Bereich der Rotlichtüberwachung mit stationären Messanlagen stehen nämlich zahlreiche Geräte verschiedener Hersteller zur Verfügung, bei denen es teilweise eines zeitlichen Abzugs für die nach dem Überfahren der Haltelinie bis zur Kontaktschleife zurückgelegte Strecke nicht mehr bedarf, teilweise - u.a. bei Geräten des Typs "Traffipax TraffiPhot II" - allerdings weitere Abschläge von bis zu 0, 2 Sekunden für gerätespezifische Messungenauigkeiten vorzunehmen sind (umfassend zu Erforderlichkeit und Umfang vorzunehmender Abschläge bei Rotlichtüberwachungsanlagen z.vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 -' bei juris.de). - KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18
Rotlichtzeitmessung mit Stoppuhr
Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335;… Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).