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   OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14   

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https://dejure.org/2016,26774
OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.05.2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Ein Anspruch gemäß §§ 990 Abs. 2 BGB, 286 BGB ist deshalb zu verneinen, weil § 990 Abs. 2 BGB Bösgläubigkeit des Besitzers i.S. von § 990 Abs. 1 voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 -, Rz. 32, zitiert nach juris), die auf Seiten der Beklagte zu verneinen ist.

    Positive Kenntnis fehlt dabei auch dann, wenn der Besitzer trotz Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen aufgrund eines Rechtsirrtums von einem Besitzrecht ausgeht, wobei selbst ein Prozess auf Herausgabe noch keine Bösgläubigkeit auslöst (BGH, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 -, R. 32, zitiert nach juris; Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 990 R. 31).

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    In diesen Fällen kann der Vertragspartner des Schädigers, dem die vertraglichen Ansprüche zustehen, diesem gegenüber den Schaden des dritten Geschädigten ohne Abtretungserklärung, wenn auch nicht gegen den Willen des Geschädigten liquideren (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1984 - I ZR 52/82, R. 20, zitiert nach juris, MüKoOetker , 6. Auflage, § 249 R. 295).

    In den Fällen der Obhutspflicht für fremde Sachen wird eine Drittschadensliquidation nämlich auch dann anerkannt, wenn dem Eigentümer der beschädigten Sache ein eigener, mit den vertraglichen Ansprüchen des Vertragspartners konkurrierender deliktischer Anspruch wegen Eigentumsverletzung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1984 - I ZR 52/82; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, Rn. 109 vor § 249).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Auf dieser Grundlage entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Schädiger nicht darauf berufen kann, dass ein Dritter dem Geschädigten aufgrund interner rechtsgeschäftlicher Beziehungen unentgeltlich einen Ersatzwagen bereitstellt (BGH Urteil vom 19.11.1974, VI ZR 197/13 - Rn 12, zitiert nach juris; OLG Koblenz Urteil vom 13.2.2012, 12 U 1265/10 - Rn 13, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken Urteil vom 11.6. 2014, Az 1 U 157/13 -Rn 11, zitiert nach juris).

    Die Höhe des Nutzungsausfallschadens ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen, wobei insoweit nach der Rechtsprechung auf die Tabellen von Sanden-Danner und Schwacke zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1974, VI ZR 197/13 - R. 12, 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Sofern kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, kann er, da bei Kraftfahrzeugen auch der Verlust von Gebrauchsvorteilen kompensiert wird, die sich aus der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ergeben (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris), seinen Nutzungsausfallanspruch anhand von Tabellen berechnen (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, § 249 R. 40ff).

    Anspruchsvoraussetzung ist lediglich die grundsätzliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit durch den Entzug des Fahrzeugs, welche nur dann nicht angenommen wird, wenn sich die zeitweise Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges wegen fehlenden Nutzungswillens oder bei Vorhandensein eines zumutbar zur Verfügung stehenden eigenen Zweitfahrzeuges nicht ausgewirkt hat (BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Zwar ist im Zusammenhang mit der Schadensposition "Nutzungsausfall" nach Verkehrsunfällen anerkannt, dass bei langer Reparaturdauer, z.B. wegen Regulierungsschwierigkeiten, den Geschädigten aufgrund der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB die Obliegenheit treffen kann, das Auflaufen von Nutzungsausfallansprüchen in großer Höhe, z.B. durch Vorstrecken der Reparaturkosten oder einen Ersatzkauf, der ggf. über eine Kreditaufnahme zu finanzieren ist, zu verhindern (vgl. u..a Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 U 146/03, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07

    Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. Drittschadensliquidation bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    So hat dies für einen im Wesentlichen vergleichbaren Fall, in dem ein berechtigter Besitzer eine Sache eines Dritten einem Werkunternehmer (wenn auch nicht zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten, so aber doch) zur originären Durchführung von Werkleistungen anvertraute, und die Sache bei diesen Arbeiten zu Schaden kam, bereits das Oberlandesgericht Hamm unter Bezugnahme auf die Fälle der Obhutspflichten bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04. Dezember 2007 - 21 U 45/07, Rz. 25, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Der vom Kläger zweitinstanzlich vorgetragenen pauschale Nutzungswert von 29, 00 EUR pro Tag für einen Pkw Seat Arosa 1.4., 44 Kw ergäbe sich auf der Grundlage seiner Einstufung nach der Sanden-Danner-Tabelle in die Fahrzeuggruppe B. 2010 war das 2001 zugelassene Fahrzeug der Frau XXX jedoch mehr als 5 Jahre alt, weshalb eine Herabstufung auf die - niedrigste- Fahrzeuggruppe A mit einem täglichen Nutzungsausfallschaden von 23,- EUR vorzunehmen ist (vgl. zur Herabstufung BGH, Urteil vom 25.1. 2005 - VI ZR 112/04 sowie Sanden/Danner/Küppersbusch, Nutzungsausfallentschädigung 2012 - Pkw, Geländewagen und Transporte, NZV-Beil. 2012, 3f).
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 312/98

    Beendigung der KVO -Haftung des Frachtführers durch Hinterlegung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Bejaht wird dies z.B. in den Fällen der mittelbaren Stellvertretung und der Obhutspflicht für eine fremde Sachen (BGH, Urteil vom 29. März 2001 - I ZR 312/98, Rz. 19f, zitiert nach juris; vgl. Staudinger/Gottfried Schiemann (2005) Vorbemerkungen zu §§ 249-254 Rz. 69, 72; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, Rn. 108f vor § 249).
  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Die entzogene Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt bei verzögerter Erfüllung eines Herausgabeanspruchs einen grundsätzlich ersatzfähigen Verzugsschaden dar (BGH, Urteil vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Weder folgt aus den Berufungangriffen des Klägers, dass das erstinstanzliche Gericht im Sinne der Revisionsrügen Regeln des Beweisrechts fehlerhaft angewendet oder gegen Denkgesetze verstoßen hat, noch ergeben sich aus dem Akteninhalt oder den Berufungsangriffen deshalb konkrete Zweifel am Beweisergebnis, weil das erstinstanzliche Gericht für die Beweiswürdigung relevante Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen oder unvollständig bzw. nicht überzeugend gewürdigt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer erfolgreichen Berufung BGH, Urteil vom 09. März 2005 - VIII ZR 266/03 -, Rz. 7 zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2014 - 1 U 157/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung für

  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 4/11

    Schadensersatz beim Betrug: Vermutung des Verkaufs marktgängiger Ware an Dritte

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

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