Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Atypische stille Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft; sittenwidriges Verhalten oder Täuschung bei Vertragsabschluss; zulässige Investitionen des Gesellschaftsvorstandes in Sponsoring-Maßnahmen für ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 235 Abs. 1; BGB § 123; BGB § 138
Unzulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schuldnerverzugs - zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die atypische stille Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung eines stillen Gesellschafters; Errechnung des Auseinandersetzungsguthabens nach ordentlicher Kündigung ; Gegenstand einer Feststellungsklage ; Feststellung des Schuldnerverzugs ; Guthaben aus ...
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 10.10.2002 - 2 O 356/01
- OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02
- BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
Schadensersatzanspruch des Anlegers: Ungenügende Aufklärung über die Risiken …
aa) Bislang ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf die atypisch stille Gesellschaft Anwendung finden, und zwar mit der Folge, dass den Gesellschaftern bei Fehlern anlässlich der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach § 235 Abs. 1 HGB zusteht, nicht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen (vgl. insbesondere die Urteile vom 03.09.2003 zu 3 U 252/02, abgedruckt in OLGR Braunschweig 2004, 16 ff., sowie zu 3 U 140/02, abgedruckt u.a. in ZIP 2003, 1793 ff.).