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   OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13   

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https://dejure.org/2014,9692
OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13 (https://dejure.org/2014,9692)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2014 - 1 Ws 340/13 (https://dejure.org/2014,9692)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 1 Ws 340/13 (https://dejure.org/2014,9692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei nicht mehr als schwer einzustufender seelischer Abartigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei nicht mehr als schwer einzustufender seelischer Abartigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20
    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei nicht mehr als schwer einzustufender seelischer Abartigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pädophile - und die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei schwerwiegender Pädophilie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13
    Eine solche Unterbringung ist gemäß § 67 d Abs. 6 S. 1 Var. 1 StGB bereits dann für erledigt zu erklären, wenn zwar eine andere seelische Abartigkeit (hier: Pädophilie) vorliegt, diese jedoch nicht mehr als schwer einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 10; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67 d Rn. 16).

    Mit dieser Rechtsfrage hat sich das Gericht nach sachverständiger Beratung auseinanderzusetzen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 12).

    Außerdem muss das Gericht bei jeder Fortdauerentscheidung prüfen, ob weiterhin die Gefahr erheblicher Straftaten besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 11).

  • BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07

    Exhibitionistische Handlungen (erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13
    Die Gefahr schwerwiegender Sexualdelikte besteht aber dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, dass der Täter aktiv auf Kinder zugehen und Körperkontakt suchen werde (BGH, Beschluss vom 22.08.2007, 2 StR 263/07, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13
    Zwar erhöht sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs bei zunehmender Dauer der Unterbringung (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3048).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Dies kann, da es auf die zu erwartenden Straftaten ankommt, auch dann der Fall sein, wenn es bei den Anlasstaten selbst zu einem Körperkontakt nicht gekommen ist (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2000 - 1 Ws 975 - 976/99, juris Rn. 15, OLGSt 2000, StPO § 126a Nr. 3; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014 - 1 Ws 340/13, juris Rn. 18, RuP 2014, 171 (Ls.)).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Dementsprechend können exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht generell als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten angesehen und damit eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet werden (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O., Rn 23; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014 - 1 Ws 340/13 - juris Rn. 13).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen einer Erledigung nach § 67d Abs. 6 S. 1 1. Alt. StGB anzunehmen, wenn zwar eine seelische Abartigkeit (hier: Pädophilie) besteht, diese jedoch nicht mehr als "schwer" i. S. d. § 20 StGB einzustufen wäre (vgl. Beschluss vom 05.02.2014, 1 Ws 340/13, juris, Rn. 13 m. w. N.; a. A.: Koller in RuP 2007, 57 ff. (63), wonach in diesen Fällen nur eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung in Betracht kommt).
  • OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von

    Hier kann dahinstehen, ob die Persönlichkeitsstörung, was bei der schweren anderen seelischen Abartigkeit Voraussetzung für die Fortdauer der Maßregel wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014, 1 Ws 340/13, juris, RN 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, RN 10; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., 2014, § 67d RN 16), auch weiterhin als so schwer einzustufen ist, dass ihre Einordnung als schwere andere Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB gerechtfertigt wäre.
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