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   OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14   

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https://dejure.org/2014,10583
OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 (https://dejure.org/2014,10583)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 (https://dejure.org/2014,10583)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 1 Ws 103/14 (https://dejure.org/2014,10583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111d Abs. 1 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 917 Abs. 1 ZPO
    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem Zuständigkeitswechsel ergangenen Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem Zuständigkeitswechsel ergangenen Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem Zuständigkeitswechsel ergangenen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes - und die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensdelikte - und die widerlegliche Vermutung eines Arrestgrundes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Bereits in dem Beschluss vom 11.05.2007 (Ws 54/07, veröffentlicht auf www.iww.de, Abrufnummer: 090165) hatte der Senat die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die dortige landgerichtliche Entscheidung, mit der ein vom Amtsgericht angeordneter dinglicher Arrest aufgehoben wurde, - allerdings ohne nähere Begründung - für statthaft erachtet.

    Der Senat kann offen lassen, ob er weiterhin daran festhält, dass ein Arrestgrund im Rahmen des § 111 d StPO schon allein dann besteht, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (Beschluss vom 11.05.2007, a. a. O.), denn nach überzeugender Auffassung ist bei Begehung einer gegen fremde Vermögensinteressen gerichteten Straftat mindestens eine widerlegliche Vermutung dahingehend anzunehmen, dass der Täter versuchen werde, die erlangten Vermögenswerte vor der Entziehung zu sichern, da er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass es ihm auf eine rechtswidrige Bereicherung ankommt (vgl. Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, a. a. O., § 111 d, Rn. 20).

  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2003 - 1 Ws 9/03

    Beschwerdefähigkeit einer nicht beschiedenen Beschwerde gegen eine vorläufige

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Der Senat schließt sich dabei der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 23.01.2003, 1 Ws 9/03, juris, Rn. 5 - 9) an, wonach sich den Regelungen der §§ 126 Abs. 2 S. 1, 98 Abs. 2 S. 3 StPO ein allgemeiner prozessualer Rechtsgedanke dahingehend entnehmen lässt, dass die Beschwerde gegen eine vor einem Zuständigkeitsübergang erlassene vorläufige Maßnahme - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Zuständigkeitsübergang eingelegt wurde - in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten ist (vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2009, 1 Ws 204/09, juris, Rn. 11 für den dinglichen Arrest).
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Auch wenn der erlangte Betrag selbst nicht mehr im Vermögen der Arrestbeteiligten vorhanden ist und sich feststellen ließe, dass die vorhandenen Vermögenswerte (hier insbesondere die Kaufpreisforderung für die Veräußerung des Betriebsgrundstückes in Höhe von 1.100.000,- EUR (Bl. 120 ff. Bd. V d. A.)) in keinem denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten stehen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2011, 5 StR 14/11, juris, Rn. 8), liegt es fern, hier im Rahmen des dann eröffneten Ermessens nach § 73 c S. 2 StGB von der Anordnung des Verfalls abzusehen.
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Jena, 29.05.2009 - 1 Ws 204/09

    Umdeutung der Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Der Senat schließt sich dabei der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 23.01.2003, 1 Ws 9/03, juris, Rn. 5 - 9) an, wonach sich den Regelungen der §§ 126 Abs. 2 S. 1, 98 Abs. 2 S. 3 StPO ein allgemeiner prozessualer Rechtsgedanke dahingehend entnehmen lässt, dass die Beschwerde gegen eine vor einem Zuständigkeitsübergang erlassene vorläufige Maßnahme - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Zuständigkeitsübergang eingelegt wurde - in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten ist (vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2009, 1 Ws 204/09, juris, Rn. 11 für den dinglichen Arrest).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14
    Die weitere Beschwerde verfolgt auch das Ziel der Anordnung des Arrestes und ist damit auf den Kern des mit der Maßnahme verfolgten Sicherungszwecks gerichtet, so dass die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft auch nicht deshalb unzulässig ist, weil sie lediglich Fragen betrifft, die für den Bestand der Maßnahme ohne Belang sind (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2013, Ws 49/13, juris, Rn. 10 hinsichtlich des Beschwerdeziels der Erstreckung eines bestehenden Haftbefehls auf weitere Taten).
  • BGH, 04.04.1990 - StB 5/90
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    In den Fällen des § 310 I Nr. 3 StPO ist bei Erreichen der Wertgrenze die weitere Beschwerde auch für die Staatsanwaltschaft jedenfalls dann eröffnet, wenn sich ihr zu Ungunsten des Beschuldigten geführtes Rechtsmittel gegen die Aufhebung eines angeordneten dinglichen Arrests mit dem Ziel seiner Wiederherstellung richtet (u. a. Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327).

    Zu der Frage, ob auch der StA das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zusteht, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - eine erstinstanzliche Arrestanordnung über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR aufhebt, bestehen insbesondere in der Rspr. unterschiedliche Meinungen (verneinend u. a. OLG München, Urt. v. 06.07.2011 - 1 Ws 545/11 = wistra 2011, 400 und OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 2 Ws 75/15 [bei juris] einerseits, bejahend u. a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327 andererseits).

  • OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19

    Erweiterte Einziehung, Voraussetzungen, Taterträge bei Tätern und Teilnehmern

    Vorliegend ist der Angeklagte verdächtig, sich durch eine Vielzahl von schwerwiegenden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Vermögensvorteile verschafft zu haben, was schon für sich genommen jedenfalls als ein Indiz für ein Sicherungsbedürfnis zu werten ist (KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl. 2019, StPO § 111e Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, juris; OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14-, juris).
  • OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene

    Im Übrigen ist ein Rechtsmittel als weitere Beschwerde immer dann unzulässig, wenn bereits zwei Rechtszüge vorangegangen sind, sich die vom Beschwerdegericht getroffene Entscheidung also mit demselben Verfahrensgegenstand befasst hat wie die Entscheidung des unteren Gerichts (so die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe zuletzt auch Beschlüsse vom 12.01.2015 - 1 Ws 103/14 und 23.01.2017 - 1 Ws 151/17; siehe ferner OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.1970 - 5 Ws 139/70, BeckRS 9998, 109463, NJW 1970, 2127; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 7, NStZ 2018, 239; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 3; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Weder der Wortlaut noch das gesetzgeberische Motiv zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2010 - III-3 Ws 114/10 -, ; KG, Beschluss vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09 -, ; OLG Jena, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Ws 129/11 -, ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 Ws 103/14 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. April 2016 - 1 Ws 111/16 -, ; KK-StPO, 7. Aufl., § 310 Rn. 13; SK-StPO, 5. Aufl., § 310 Rn. 30).
  • OLG Celle, 06.11.2019 - 2 Ws 313/19

    Einziehung; Subsidiarität erweitert; Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis;

    Vorliegend ist der Angeklagte verdächtig, sich durch eine Vielzahl von schwerwiegenden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Vermögensvorteile verschafft zu haben, was schon für sich genommen jedenfalls als ein Indiz für ein Sicherungsbedürfnis zu werten ist (KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl. 2019, StPO § 111e Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, juris; OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 -, juris).
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