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   OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11   

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https://dejure.org/2011,33155
OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11 (https://dejure.org/2011,33155)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.10.2011 - 2 UF 92/11 (https://dejure.org/2011,33155)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 2 UF 92/11 (https://dejure.org/2011,33155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 187 Abs. 1 BGB; § 1379 BGB; § 113 FamFG; § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG; § 222 ZPO
    Unbezifferter Zahlungsanspruch als Voraussetzung an die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs für die Folgesache Zugewinn im Verbund als Stufenantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbezifferter Zahlungsanspruch als Voraussetzung an die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs für die Folgesache Zugewinn im Verbund als Stufenantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anhängigmachung der Folgesache Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 645
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 160/78

    Anmeldefrist für Stationierungsschäden für Privatversicherer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11
    Die Beteiligten gehen zutreffend davon aus, dass der die Folgesache Zugewinn vorbereitende Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB im Verbund als Stufenantrag geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1979, 690, 692).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 17 UF 304/10

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11
    In Übereinstimmung mit dem Amtsgericht hält der Senat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (FamRZ 2010, 2015, juris, Rdziff.14 ff; Anschluss: OLG Stuttgart, NJW 2011, 1522), wonach trotz Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 S.1 FamFG Folgesachen einzubeziehen sind, wenn die Terminsladung weniger als vier Wochen vor dem Verhandlungstermin erfolgt, für zu pauschal und weitgehend; vielmehr sind zur Beantwortung der Frage, ob die Zwei-Wochen-Frist zumutbar eingehalten werden konnte, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls heranzuziehen.
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11
    Wegen des nur vorbereitenden Charakters des Auskunftsbegehrens kann im Rahmen des Verbunds ein Auskunftsanspruch ohne die entsprechende Hauptsache selbst nicht als Folgesache entschieden werden, weil der Auskunftsanspruch für sich genommen den Streit über die Folgesache nicht erledigt und damit dem Zweck des Verbundverfahrens nach § 137 Abs. 1 FamFG widerspricht, den Ehegatten die Folgen der Auflösung ihrer Ehe vor Augen zu führen und die abschließende Klärung u.a. der vermögensrechtlichen Folgen zu ermöglichen (vgl. BGH, FamRZ 1997, 811; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, Kommentar, § 137 Rdziff.1, 21).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist von § 137 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11
    In Übereinstimmung mit dem Amtsgericht hält der Senat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (FamRZ 2010, 2015, juris, Rdziff.14 ff; Anschluss: OLG Stuttgart, NJW 2011, 1522), wonach trotz Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 S.1 FamFG Folgesachen einzubeziehen sind, wenn die Terminsladung weniger als vier Wochen vor dem Verhandlungstermin erfolgt, für zu pauschal und weitgehend; vielmehr sind zur Beantwortung der Frage, ob die Zwei-Wochen-Frist zumutbar eingehalten werden konnte, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls heranzuziehen.
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 447/10

    Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache nach

    Zum weit überwiegenden Teil wird allerdings in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend mit dem Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass es den Ehegatten vom Familiengericht ermöglicht werden muss, auch noch nach Erhalt der Ladung zum Termin eine Folgesache anhängig zu machen (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1083; OLG Braunschweig Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 UF 92/11 - juris; Hoppenz FPR 2011, 23, 25; Helms in Prütting/Helms FamFG 2. Aufl. § 137 Rn. 48 mwN; Musielak/Borth FamFG 2. Aufl. § 137 Rn. 31; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 137 FamFG Rn. 20 mwN; Keidel/Weber FamFG 17. Aufl. § 137 Rn. 19; Löhnig FamRZ 2010, 2017).

    Die in der Rechtsprechung weiter vertretene Auffassung, für die Dauer der Vorbereitungszeit auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (so OLG Braunschweig Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 UF 92/11 - juris), gewährleistet keine ausreichende Rechtssicherheit und erscheint auch nicht praktikabel.

  • OLG Rostock, 12.12.2019 - 25 U 1/16

    Rechtsanwaltshaftung: Aufklärungspflichten hinsichtlich der Geltendmachung des

    Diese Gesichtspunkte werden als Abwägungskriterium allerdings dadurch relativiert, dass sie auch durch einen isolierten Auskunftsantrag, der nicht in den Verbund fiele (dazu BGH, Urteil vom 19. März 1997 - XII ZR 277/95 -, Rn. 18, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06. Oktober 2011 - 2 UF 92/11 -, Rn. 10, juris), hätten verfolgt werden können.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Auf eine rückwärts zu berechnende Frist, wie sie in § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA normiert ist, sind die §§ 187 ff. entsprechend anwendbar (vgl. BFH, Urt. v. 28.03.2012 - II R 43/11 -, BFHE 237, 192, m.w.N.; OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2012 - 23 UF 890/12, 23 UF 0890/12 -, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 06.10.2011 - 2 UF 92/11 -, FamRZ 2012, 892, m.w.N.).
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