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   OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap. 1/16   

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OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap. 1/16 (https://dejure.org/2020,29592)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.10.2020 - 3 Kap. 1/16 (https://dejure.org/2020,29592)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 3 Kap. 1/16 (https://dejure.org/2020,29592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    KapMuG § 1 Abs. 1 Nr. 1; KapMuG § ... 6 Abs. 1 S. 2; KapMuG § 7; KapMuG § 7 S. 1; KapMuG § 8; KapMuG § 8 Abs. 1 S. 1; KapMuG § 8 Abs. 4; KapMuG § 9 Abs. 2; KapMuG § 9 Abs. 3; KapMuG § 9 Abs. 5; KapMuG § 11 Abs. 1 S. 1; KapMuG § 11 Abs. 1 S. 2; KapMuG § 12 Abs. 2 S. 1; KapMuG § 14; KapMuG § 24 Abs. 2 S. 2; KapMuG § 24 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; EUV 2016/679 Art. 6 Abs. 1; Nds. AktO § 3; ZPO § 67; ZPO § 150 S. 1; ZPO § 250; ZPO § 252; ZPO § 299; ZPO § 299 Abs. 1; ZPO § 299 Abs. 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 574 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 3
    Voraussetzungen der Stellung einer Partei als Musterbeklagte im Kapitalanleger-Musterverfahren; Gewährung von Akteneinsicht an Musterkläger und Beigeladene; Rechtswirkungen der Aussetzung des Ausgangsverfahrens durch das Prozessgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine konstitutive Entscheidung des OLG in KapMuG-Verfahren über Status einer Partei als Musterbeklagte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Konstitutive Entscheidung des OLG über den Status einer Partei als Musterbeklagte; Akteneinsicht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine konstitutive Entscheidung des OLG in KapMuG-Verfahren über Status einer Partei als Musterbeklagte

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1879
  • ZIP 2021, 31
  • MDR 2020, 1398
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19

    BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Auf die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16. Juni 2020 - II ZB 10/19 - (WM 2020, S. 1418) entschieden, dass ein weiteres Musterverfahren wegen der Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses nur ausgeschlossen sei, soweit die Entscheidung über die Feststellungsziele in dem bereits eingeleiteten Musterverfahren in den Verfahren, die im Hinblick auf die Feststellungsziele des weiteren Musterverfahrens auszusetzen wären, die Prozessgerichte binde.

    Die Musterbeklagte zu 2) sei gemäß § 9 Abs. 5 KapMuG ipso jure mit Aussetzung des ersten gegen sie gerichteten Aussetzungsverfahrens Musterbeklagte geworden; dies dauere fort, solange eine solche Aussetzung fortdauere, was auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2020 - II ZB 10/19 - bestätige.

    Der Umstand, dass sich diese Auslegung nach Maßgabe der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - II ZB 10/19 -, WM 2020, S. 1418 [1420 Rn. 20 ff.]) als unzutreffend erwiesen hat, entzieht den Aussetzungsentscheidungen nicht nachträglich ihre verfahrensrechtliche Grundlage.

    Da das Kapitalanleger-Musterverfahren einen Abschnitt der von den Prozessgerichten ausgesetzten Ausgangsverfahren bildet (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - II ZB 10/19 -, WM 2020, S. 1418 [1421 Rn. 26]), handelt es sich bei den Unterrichtungen gemäß § 8 Abs. 4 KapMuG auch aus der Perspektive des Oberlandesgerichts um "vom Gericht selbst" erstellte Unterlagen; solche sind Aktenbestandteil, sofern es sich nicht um Entscheidungsentwürfe etc. handelt (vgl. Greger , in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 299, Rn. 4 m.w.N.), was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

    Dies gefährdet den Zweck des Kapitalanleger-Musterverfahrens nicht; eines solche Überprüfung ist vielmehr nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2020 - II ZB 10/19 - (WM 2020, S. 1418) naheliegend.

  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 2/17

    Porsche/VW: Zunächst kein weiteres Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 27. März 2019 - 20 Kap 2/17 - (WM 2019, S. 1059) festgestellt, dass das dort vorgelegte Musterverfahren wegen der Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Braunschweig gemäß § 7 Satz 1 KapMuG unzulässig sei, und hat die Bestimmung eines Musterklägers abgelehnt.

    Auch der Verweis auf Art. 103 Abs. 1 GG greife - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 24. September 2020 - 20 Kap 2/17 -) - nicht durch, denn § 9 Abs. 2 KapMuG erfordere keine Anhörung der Beteiligten.

    Zum einen sind sie Grundlage der Bestimmung des Musterklägers (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. September 2020 - 20 Kap 2/17 - n.v., von der Musterklägerin vorgelegt als Anlage MK 282), zum anderen sind sie Grundlage der Bestimmung des Anteils der Kosten der Musterbeklagten, der als Kosten des jeweiligen Ausgangsverfahrens gilt, § 24 Abs. 2 und Abs. 3 KapMuG.

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Dabei kann dahinstehen, ob Beigeladene grundsätzlich als Parteien des Kapitalanleger-Musterverfahrens anzusehen sind, denn die Stellung der Beigeladenen entspricht gemäß § 14 KapMuG der von Streithelfern im Sinne des § 67 ZPO und letztere werden allgemein als Partei im Sinne des § 299 Abs. 1 ZPO angesehen ( Greger , in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 299, Rn. 2; Huber , in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, § 299, Rn. 2; Prütting , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 299, Rn. 10 m.w.N.; Vollkommer , a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss von 14. Januar 2020 - X ZR 33/19 -, NJW-RR 2020, S. 246).

    Das Gericht hat grundsätzlich alle Unterlagen zu den Prozessakten zu nehmen, die eine Partei oder sonstige Personen zu dem betreffenden Verfahren einreichen (BGH, Beschluss von 14. Januar 2020 - X ZR 33/19 -, NJW-RR 2020, S. 246 [247 Rn. 15]).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Deshalb bleibt es bei der vom Gesetzgeber in § 299 Abs. 1 ZPO vorgenommenen Entscheidung, dass diese Abwägung grundsätzlich zugunsten des rechtlichen Gehörs ausgeht; eine - gegenüber Verfahrensbeteiligten nur ausnahmsweise zulässige (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19 -, NZI 2020, S. 731 [Rn. 7] m.w.N.) - Beschränkung des Akteneinsichtsrechts findet nicht statt.

    Dass ein Missbrauch der aus der Akteneinsicht gewonnen Erkenntnisse im konkreten Einzelfall drohte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19 -, NZI 2020, S. 731 [Rn. 7 ff.]), ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 30/19

    KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren Musterverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    In Reaktion auf diesen und einen weiteren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2020 (- II ZB 30/19 -, WM 2020, S. 1422) beantragt der Beigeladene zu 1) mit Schriftsatz vom 28. Juli 2020,.

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn alle die Musterbeklagte zu 2) betreffenden Aussetzungsbeschlüsse mangels verfahrensrechtlicher Grundlage wirkungslos geblieben wären (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - II ZB 30/19 -, WM 2020, S. 1422 [1425 Rn. 26] m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Solche Beschränkungen ergeben sich unter anderem aus § 299 Abs. 1 ZPO, der der Wahrnehmung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.März 1965 - 2 BvR 176/63 -, NJW 1965, S. 1171 [1172]; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 -, NJW 1983, S. 1043; Prütting , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 299, Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Dass ein Akteneinsichtsberechtigter durch Akteneinsicht auch Informationen über Dritte gewinnen kann, ist grundsätzlich hinzunehmen, weil anderenfalls das Akteneinsichtsrecht insgesamt leerlaufen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IV AR (VZ) 1/06 -, NZG 2006, S. 595 [597] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Ein Grundrechtseingriff liegt hier zwar vor, da es um die Weitergabe der Information darüber geht, dass eine (natürliche oder juristische) Person Beigeladene des Musterverfahrens ist, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz des Einzelnen unter anderem gegen die unbegrenzte Weitergabe seiner persönlichen Daten; es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und auch juristische Personen können Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sein (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405 und 1780/17 -, NJW 2018, S. 2385 [2386 Rn. 61] m.w.N.; Di Fabio , in: Maunz/Dürig, GG, 90. EL, Stand Februar 2020, Art. 2 Abs. 1, Rn. 176, 214 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1987 - III ZR 167/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    § 299 ZPO regelt den Zugang zu den gerichtlichen Akten als lex specialis zum einfachgesetzlichen Datenschutzrecht ( Assmann , in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 4, 4. Auflage 2013, § 299, Rn. 46 m.w.N.; Greger , in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 299, Rn. 1 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - III ZR 167/86 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16
    Da mit der Gewährung von Akteneinsicht in solchen Fällen ein Eingriff in Grundrechtspositionen - namentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - dieser Personen verbunden ist, darf sie erst gewährt werden, wenn diese Person Gelegenheit hatten, zum Gesuch Stellung zu nehmen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 1/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Prozessgerichts über die öffentliche

  • LG Braunschweig, 05.08.2016 - 5 OH 62/16

    Vorlagebeschluss nach dem KapMuG im "VW-Abgas-Skandal": Kombination aus der

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 61/16

    Schadenersatzbegehren unter dem Vorwurf einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung;

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

  • OLG München, 06.05.2022 - 8 U 5530/21

    Vorlage- und Aussetzungsvoraussetzungen im Kapitalanlegermusterverfahren

    Die Erreichung des Quorums ist nur maßgebend für die Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses (BT-Drs. 17/8799 S. 22; ebenso Vorwerk/Wolf, KapMuG/Lange, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 9 Rn. 7; Gängel/Huth/Gansel, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, 4. Auflage 2013, § 9 Rn. 30, beck-online; Habersack/Mülbert/Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32. Rn. 235, beck-online; OLG B.schweig, Beschluss vom 06.10.2020 - 3 Kap 1/16).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Die Erreichung des Quorums ist nur maßgebend für die Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses (BT-Drs. 17/8799 S. 22; ebenso Vorwerk/Wolf, KapMuG/Lange, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 9 Rn. 7; Gängel/Huth/Gansel, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, 4. Auflage 2013, § 9 Rn. 30, beck-online; Habersack/Mülbert/Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32. Rn. 235, beck-online; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2020 - 3 Kap 1/16).
  • OLG München, 03.08.2022 - 3 U 1989/22

    Aussetzung wegen Musterverfahren auch im Berufungsrechtszug

    Die Erreichung des Quorums ist nur maßgebend für die Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses (BT-Drs. 17/8799 S. 22; ebenso Vorwerk/Wolf, KapMuG/Lange, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 9 Rn. 7; Gängel/Huth/Gansel, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, 4. Auflage 2013, § 9 Rn. 30, beck-online; Habersack/Mülbert/Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32. Rn. 235, beck-online; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2020 - 3 Kap 1/16).
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