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   OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22   

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OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22 (https://dejure.org/2022,6013)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.03.2022 - 4 W 9/22 (https://dejure.org/2022,6013)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. März 2022 - 4 W 9/22 (https://dejure.org/2022,6013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-2 und S. 2 GKG; § 68 Abs. 1 S. 1 GKG; § 358 Abs. 2 BGB; § 358 Abs. 4 S. 5 BGB; § 32 Abs. 1 S. 1 RVG
    Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs geschlossenen Darlehensvertrages; Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde mangels Beschwer; Streitwertbeschwerde eines Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; Keine Korrektur eines Streitwertes von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 32 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs geschlossenen Darlehensvertrages; Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde mangels Beschwer; Streitwertbeschwerde eines Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; Keine Korrektur eines Streitwertes von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertbeschwerde unzulässig: Keine Korrektur von Amts wegen!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehenswiderruf bei verbundenen Verträge - und der Streitwert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unzulässige Streitwertbeschwerde - und die Streitwertkorrektur von Amts wegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar ist das Verfahren auch bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde beim Rechtsmittelgericht anhängig und "schwebt" dort (so auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

    Dennoch kommt eine Abänderung des Streitwertes gem. § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG durch das Rechtsmittelgericht nur im Rahmen einer zulässigen Streitwertbeschwerde in Betracht (so auch OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2019 - 15 W 738/19 -, Rn. 4; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; BeckOK/ Jäckel , KostR, 36.

    Es ist vom Gesetz regelmäßig nicht beabsichtigt, dass sich ein Gericht auf ein unzulässiges Rechtsmittel hin inhaltlich mit der Sache befasst und damit ggf. eine von Amts wegen zu fassende Entscheidung notwendig wird (so auch OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris).

    Ließe man die Abänderung des Streitwertes durch das Rechtsmittelgericht auch bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde zu, liefen die Beschwerdebeschränkungen gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG leer (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris).

    Damit verbleibt § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG insoweit ein Anwendungsbereich, als das Rechtsmittelgericht auf eine zulässige Streitwertbeschwerde hin den Streitwert durchaus von Amts wegen zu Ungunsten des Beschwerdeführers abändern kann (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris).

  • OVG Hamburg, 07.12.2009 - 5 So 192/09

    Streitwertherabsetzung bei unzulässiger Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar ist das Verfahren auch bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde beim Rechtsmittelgericht anhängig und "schwebt" dort (so auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

    Dennoch kommt eine Abänderung des Streitwertes gem. § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG durch das Rechtsmittelgericht nur im Rahmen einer zulässigen Streitwertbeschwerde in Betracht (so auch OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2019 - 15 W 738/19 -, Rn. 4; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; BeckOK/ Jäckel , KostR, 36.

    Es ist vom Gesetz regelmäßig nicht beabsichtigt, dass sich ein Gericht auf ein unzulässiges Rechtsmittel hin inhaltlich mit der Sache befasst und damit ggf. eine von Amts wegen zu fassende Entscheidung notwendig wird (so auch OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris).

    Damit verbleibt § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG insoweit ein Anwendungsbereich, als das Rechtsmittelgericht auf eine zulässige Streitwertbeschwerde hin den Streitwert durchaus von Amts wegen zu Ungunsten des Beschwerdeführers abändern kann (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31, juris).

  • OVG Hamburg, 04.04.2014 - 2 So 18/14

    Streitwertherabsetzung durch Beschwerdegericht bei unzulässiger

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Ed. 1.1.2022, GKG § 63 Rn. 27; einschränkend OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 2 S 132/10 -, Rn. 5, juris; a.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

    Denn eine Prüfung und ihr folgend Abänderung des Streitwertes von Amts wegen ist nicht nur dann veranlasst, wenn auf den "ersten Blick" eine unangemessene Streitwertfestsetzung vorliegt (so Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 5; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

    Eine Wertkorrektur von Amts wegen unter Umgehung der Beschwerdebeschränkungen ist auch nicht im Hinblick auf die Zielsetzung des § 63 Abs. 3 GKG zu rechtfertigen (so aber Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris).

  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar finden sich explizite Stimmen in der Rechtsprechung, die dafür plädieren, dass auch im Falle eines nicht mit einem Zahlungsantrag kombinierten - insofern "isolierten" - negativen Feststellungsantrages der Kläger wirtschaftlich begehre, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), sodass streitwertbestimmend stets der Nettodarlehensbetrag zuzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung sei (so Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. April 2020 - 4 W 9/20 -, Rn. 22, juris).

    Diese Sichtweise wird dadurch gestützt, dass der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang bei verbundenen Verträgen schon in der Vergangenheit explizit von einem "Gesamtstreitwert" gesprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), was nur dann Sinn ergibt, wenn negativer Feststellungsantrag und Leistungsantrag kombiniert werden und insofern hinsichtlich des Streitwerts teilweise wirtschaftliche Identität vorliegt.

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar finden sich explizite Stimmen in der Rechtsprechung, die dafür plädieren, dass auch im Falle eines nicht mit einem Zahlungsantrag kombinierten - insofern "isolierten" - negativen Feststellungsantrages der Kläger wirtschaftlich begehre, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), sodass streitwertbestimmend stets der Nettodarlehensbetrag zuzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung sei (so Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. April 2020 - 4 W 9/20 -, Rn. 22, juris).

    Diese Sichtweise wird dadurch gestützt, dass der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang bei verbundenen Verträgen schon in der Vergangenheit explizit von einem "Gesamtstreitwert" gesprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), was nur dann Sinn ergibt, wenn negativer Feststellungsantrag und Leistungsantrag kombiniert werden und insofern hinsichtlich des Streitwerts teilweise wirtschaftliche Identität vorliegt.

  • LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17

    Streitwert; unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Denn eine Prüfung und ihr folgend Abänderung des Streitwertes von Amts wegen ist nicht nur dann veranlasst, wenn auf den "ersten Blick" eine unangemessene Streitwertfestsetzung vorliegt (so Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 5; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

    Schließlich kann gegen die Sperrwirkung der unzulässigen Streitwertbeschwerde für die Korrektur des Streitwertes von Amts wegen nicht eingewandt werden, dass für die in § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG enthaltene Variante, wonach das Rechtsmittelgericht dann zur Änderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen befugt ist, wenn das Verfahren "wegen der Entscheidung über den Streitwert ... in der Rechtsmittelinstanz schwebt", kein Anwendungsbereich bliebe (so Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 8 OA 117/10

    Änderung einer erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung in einem beim

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar ist das Verfahren auch bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde beim Rechtsmittelgericht anhängig und "schwebt" dort (so auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

    Ed. 1.1.2022, GKG § 63 Rn. 27; einschränkend OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 2 S 132/10 -, Rn. 5, juris; a.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Zwar ist das Verfahren auch bei einer unzulässigen Streitwertbeschwerde beim Rechtsmittelgericht anhängig und "schwebt" dort (so auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 5 So 192/09 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

    Ed. 1.1.2022, GKG § 63 Rn. 27; einschränkend OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 2 S 132/10 -, Rn. 5, juris; a.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 13 W 36/16 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 8 OA 117/10 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 21.09.2020 - XI ZR 648/18

    Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung hinsichtlich Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Dem Zahlungsantrag komme "nur insoweit ein eigenständiger Wert zu, als der Kläger mit ihm eine nicht mitkreditierte Anzahlung [...] zurückgefordert hat" (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Jena, 06.04.2021 - 5 W 160/19
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
    Nach alledem sprechen die besseren Argumente dafür, den Wert eines isolierten negativen Feststellungsantrages allein mit dem Nettodarlehensbetrag zu bemessen und eine Anzahlung nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn der Kläger daneben einen Leistungsantrag auf Rückzahlung stellt (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. April 2021 - 5 W 160/19 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1994 - 3 O 50/93

    Rechtsmittelausschluß nach § 37 Abs. 2 VermG; Streitwertentscheidung; Änderung

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 4 W 5/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 8 C 21.2337

    Streitwert für Klage betreffend die Unterhaltungslast an oberirdischen Gewässern

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2010 - 4 W 42/10

    Streitwert eines im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemachten

  • OVG Bremen, 22.07.2010 - 2 S 132/10

    Möglichkeit der Ausübung des dem Gericht nach § 63 Abs. 3 S. 1

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2020 - 4 W 9/20

    Streitwertfestsetzung: Klage des Darlehensnehmers auf Feststellung des

  • OLG Bamberg, 24.10.2023 - 2 WF 159/23

    Sozialleistungen als verfahrenswertbestimmendes Einkommen

    Zwar wird vertreten, dass bei Unzulässigkeit der Beschwerde über den Verfahrenswert keine Abänderungsbefugnis von Amts wegen für das Beschwerdegericht besteht, da bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels keine inhaltliche Befassung des Rechtsmittelgerichts mit dem Rechtsmittel stattfinde (vgl. u.a. OLG Braunschweig, 08.03.2022, 4 W 9/22, juris).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2022 - 2 WF 67/22

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für ein

    Demzufolge kann ein Rechtsanwalt durch eine unzutreffende Wertfestsetzung jedoch nur beschwert sein, wenn der Wert zu gering festgesetzt worden ist (so Dörndorfer , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/ JVEG, 5. Aufl. 2021, § 59 FamGKG, Rn. 8; Schneider , in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 3.Aufl. 2019, § 59, Rn. 40; vgl. auch - jeweils bei einer Streitwertbeschwerde - OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 2022 - 4 W 9/22 -, Rn. 12, juris, mit weiteren Nachweisen; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. August 2010 - 4W42/10 - ,Rn. 7, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 5 W 70/08 -, Rn. 2, juris; Schneider, NJW 2017, 3764).
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