Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38693
OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Telefonieren, wirtschaftlichen Verhältnisse, Feststellungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 3 Abs. 4a BKatV
    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geldbußen über 250,00 Euro

  • verkehrslexikon.de

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung eines erhöhten Bußgeldes

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    "350 Euro können auch manchmal wie 250 Euro sein!"

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO; § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 3 Abs. 4a BKatV
    EOWiG, BKatV, StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geldbußen über 250,00 Euro

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 3 Abs. 4a; OWiG § 17 Abs. 3
    Entbehrlichkeit der Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen trotz Verhängung einer 250,- Euro übersteigenden Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit 62 km/h telefonierend durch die Tempo-30-Zone: Vorsatz

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsverstoß wegen Handy-Ablenkung kann vorsätzlich sein

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirtschaftliche Verhältnisse eines Betroffenen bei Tateinheit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    So ist inzwischen allgemein anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250,- EUR eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich ist, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (so bereits Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999, Az. 1 Ss 21/99; vgl. beispielhaft OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2015, Az. 1 Ss OWi 163/15, m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2017, Az. Ss BS 11/2017 (6/17 OWi), m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2021 - 1 Ss OWi 103/20

    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2012 - 1 Ss (OWi) 163/15, Rn. 11, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 Ss-OWi 1029/16, Rn. 9, juris).
  • OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22

    Rechtsbeschwerde wegen Verteidigerbehinderung; Darlegungslast bei Vorwurf

    So ist zwischenzeitlich anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 normierten Schwellenwert von 250,- EUR - zu dem vorliegend offen bleiben kann, ob er im Lichte der seit seiner Festschreibung gewachsenen Kaufkraft noch angemessen ist - eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ist, wenn das Bußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (vgl. dazu SenE v. 09.11.2012 - III-1 RBs 276/12 - SenE v. 08.04.2014 - III-1 RBs 73/14 - SenE v. 22.05.2020 - III-1 RBs 144/20 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20 --; sowie etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 8.12.2015, 1 Ss (OWi) 163/15, m.w.N., juris; OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2015, III-3 RBs 354/14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht