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   OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15   

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https://dejure.org/2016,1944
OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15 (https://dejure.org/2016,1944)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.02.2016 - 1 VAs 7/15 (https://dejure.org/2016,1944)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 1 VAs 7/15 (https://dejure.org/2016,1944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vollzug, Unterbringung, Sozialleistungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 126a StPO; § 24 EGGVG; § 1 Nds. MVollzG; § 11 Nds. MVollzG; GVGEG § 23; GVGEG § 24; StPO § 126a
    Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der einstweiligen Unterbringung gem. § 126a Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Kein Anspruch des vorläufig Untergebrachten auf Gewährung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der einstweiligen Unterbringung gem. § 126a Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVGEG § 23; GVGEG § 24; StPO § 126a
    Kein Anspruch des vorläufig Untergebrachten auf Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine "Stütze"/kein Taschengeld in der Unterbringung….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 18.03.1997 - 1 VAs 18/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    Die für die Gewährung von Geldleistungen erforderliche, in einem Gesetz geregelte Anspruchsgrundlage existiert jedoch nicht (vgl. hierzu die ausführliche Begründung im Beschluss des OLG Celle vom 18.03.1997, NStZ-RR 1998, 89; OLG Hamm, NStZ 1993, 608; BVerwG DVBl 1994, 425).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    Die vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 07.06.2006 - L 7 AS 423/05 ER (zitiert nach juris) vor Geltung des NJVollzG auch für Untersuchungsgefangene angesprochene Lücke ist bezogen auf einstweilig nach § 126 a StPO Untergebrachte bis heute nicht geschlossen.
  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    Diese Voraussetzungen erfüllt das am 16. November 2015 eingegangene Schreiben des Antragstellers vom 04. November 2015 schon deshalb nicht, weil aus ihm nicht schlüssig hervorgeht, ob er überhaupt bedürftig ist, was Voraussetzung für die Übernahme der Mietkosten und den Bezug von Taschengeld ist ( vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Januar 2009 - 1 Ws 547/08, juris Rn. 4; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - 1 Ws 91/12 und vom 11. September 2015 - 1 VAs 4/15, unveröffentlicht ).
  • OLG Stuttgart, 01.12.1993 - 4 VAs 20/93

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Taschengeld bei einem Untersuchungshäftling

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    " Er kann die begehrten Sozialleistungen im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt des § 31 SGB AT nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung geltend machen, die die Antragsgegnerin zur Leistung verpflichtet hätte (vgl. OLG Stuttgart, ZfStrVo 1994, 247 (248), sowie Keck, ZfStrVo 1990, 18 (19) bei Fußn. 22).
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 1 Ws 547/08

    Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsobliegenheit;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    Diese Voraussetzungen erfüllt das am 16. November 2015 eingegangene Schreiben des Antragstellers vom 04. November 2015 schon deshalb nicht, weil aus ihm nicht schlüssig hervorgeht, ob er überhaupt bedürftig ist, was Voraussetzung für die Übernahme der Mietkosten und den Bezug von Taschengeld ist ( vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Januar 2009 - 1 Ws 547/08, juris Rn. 4; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 23. Juli 2012 - 1 Ws 91/12 und vom 11. September 2015 - 1 VAs 4/15, unveröffentlicht ).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
    Die für die Gewährung von Geldleistungen erforderliche, in einem Gesetz geregelte Anspruchsgrundlage existiert jedoch nicht (vgl. hierzu die ausführliche Begründung im Beschluss des OLG Celle vom 18.03.1997, NStZ-RR 1998, 89; OLG Hamm, NStZ 1993, 608; BVerwG DVBl 1994, 425).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2021 - 1 VAs 1/21

    Anforderungen an Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 GVGEG; Keine

    Zur Zulässigkeit des Antrags gehört dabei eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung, aus der die Art der angefochtenen Maßnahmen hervorgehen und der Grund ersichtlich ist, aus dem sich der Antragsteller gegen sie wendet, wobei der Antragsteller für die behauptete Rechtsverletzung Tatsachen anführen muss, die, wenn sie zuträfen, die Rechtsverletzung ergäben (OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Februar 2016, Az.: 1 VAs 7/15, juris, Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. August 2015, Az.: 2 VAs 15/15, juris, Rn. 5).

    Nach Fristablauf kann unterlassener Vortrag nicht mehr nachgeholt werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Februar 2016, Az.: 1 VAs 7/15, juris, Rn. 3 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 8 SO 322/16
    Der Antrag sei unzureichend begründet, wäre aber ohnehin in der Sache erfolglos, denn bei einer Unterbringung nach § 126a StPO bestehe kein Anspruch auf ein Taschengeld gemäß § 11 Nds. MVollzG (Beschluss vom 9. Februar 2016 - 1 VAs 7/15 - juris).

    Mit Blick auf den Beschluss des OLG Braunschweig vom 9. Februar 2016 (- 1 VAs 7/15 -) spricht Überwiegendes für einen Leistungsanspruch des Klägers nach dem SGB XII.

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