Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 406 Abs. 5 ZPO
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines gegen einen medizinischen Gerichtssachverständigen gerichteten Ablehnungsantrags; Voreingenommenheit des abgelehnten Sachverständigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständiger muss Ablehnungsgesuch unvoreingenommen gegenüberstehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einem Ablehnungsantrag ist unvoreingenommen gegenüberzutreten! (IBR 2020, 672)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 29.07.2020 - 7 O 1613/17
- OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Papierfundstellen
- BauR 2021, 856
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …
- OLG Hamm, 28.01.2010 - 1 W 82/09
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Derartiges gibt allenfalls Anlass, eine ergänzende erläuternde Stellungnahme anzufordern oder die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu veranlassen (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2010 - I-1 W 82/09 -, Rn. 6, juris). - BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit im Gutachten rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris). - OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an dessen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2019 - II-3 WF 92/19 -, juris Rn. 14). - OLG Stuttgart, 24.11.2014 - 4 W 90/14
Sachverständigenablehnung: Behandlung einer Partei durch den Sachverständigen als …
Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2020 - 11 W 27/20
Die angebliche oder tatsächliche Unrichtigkeit einer sachverständigen Feststellung oder Bewertung kann dagegen grundsätzlich nicht im Wege einer Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden, da diese kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.11.2014 - 4 W 90/14 -, juris Rn. 28).