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   OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88   

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https://dejure.org/1991,11879
OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88 (https://dejure.org/1991,11879)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.10.1991 - 3 U 115/88 (https://dejure.org/1991,11879)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 3 U 115/88 (https://dejure.org/1991,11879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 30 Abs. 2 VO 1785/81/EWG ; § 53a AktG
    Zulässigkeit eines auf die Zukunft gerichteten Feststellungsantrags; Unmittelbarer Anspruch des Rübenanbauers gegenüber dem Produzenten ; Erstreckung der Marktordnung auf die Beziehungen zwischen Zuckerherstellern und Zuckerrübenerzeugern ; Anspruch des Rübenbauers gegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines auf die Zukunft gerichteten Feststellungsantrags; Unmittelbarer Anspruch des Rübenanbauers gegenüber dem Produzenten ; Erstreckung der Marktordnung auf die Beziehungen zwischen Zuckerherstellern und Zuckerrübenerzeugern ; Anspruch des Rübenbauers gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88
    Unabhängig von dem Umstand, daß der Rechtsstreit bereits seit Anfang 1988 rechtshängig ist, ist zu berücksichtigen, daß unter dem Begriff des Rechtsverhältnisses i.S.v. § 256 ZPO auch einzelne Folgen von Rechtsbeziehungen fallen und daß wegen dieser fortdauernden Wirkungen die Grundsätze wie bei einer noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung (zu § 259 ZPO ) anzuwenden sind: Eine Aufspaltung ist insoweit zwar möglich, aber nicht unbedingt notwendig (BGH NJW-RR 1988, 445 [BGH 21.09.1987 - II ZR 20/87] ; NJW 1984, 1552).
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88
    Dabei hat der die Leistung Bestimmende darzulegen und zu beweisen, daß die von ihm getroffene Bestimmung der Billigkeit entspricht (BGHZ 41, 271, 279 [BGH 02.04.1964 - KZR 10/62] ; BGH NJW-RR 1991, 825, 826 [BGH 13.11.1990 - KZR 25/89] zu § 26 II GWB ).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88
    Unabhängig von dem Umstand, daß der Rechtsstreit bereits seit Anfang 1988 rechtshängig ist, ist zu berücksichtigen, daß unter dem Begriff des Rechtsverhältnisses i.S.v. § 256 ZPO auch einzelne Folgen von Rechtsbeziehungen fallen und daß wegen dieser fortdauernden Wirkungen die Grundsätze wie bei einer noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung (zu § 259 ZPO ) anzuwenden sind: Eine Aufspaltung ist insoweit zwar möglich, aber nicht unbedingt notwendig (BGH NJW-RR 1988, 445 [BGH 21.09.1987 - II ZR 20/87] ; NJW 1984, 1552).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.10.1991 - 3 U 115/88
    Dabei hat der die Leistung Bestimmende darzulegen und zu beweisen, daß die von ihm getroffene Bestimmung der Billigkeit entspricht (BGHZ 41, 271, 279 [BGH 02.04.1964 - KZR 10/62] ; BGH NJW-RR 1991, 825, 826 [BGH 13.11.1990 - KZR 25/89] zu § 26 II GWB ).
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