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   OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14   

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https://dejure.org/2014,20816
OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14 (https://dejure.org/2014,20816)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.04.2014 - 1 Ws 55/14 (https://dejure.org/2014,20816)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. April 2014 - 1 Ws 55/14 (https://dejure.org/2014,20816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 138; StPO § 140; StPO § 141; StPO § 364a
    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138; StPO § 140; StPO § 141; StPO § 364a
    Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung und der Mandatierung für das Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 138 ; StPO § 140 ; StPO § 141 ; StPO § 364a
    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1989 - 1 Ws 1143/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14
    Des Weiteren besteht nach Aktenlage das Mandat der im Ausgangsverfahren tätigen Wahlverteidiger ... fort, so dass dem Beiordnungsantrag auch aus diesem Grund nicht entsprochen werden kann, weil die Vollmacht des Wahlverteidigers regelmäßig das Wiederaufnahmeverfahren einschließt (vgl. KG, a. a. O., Rn. 3, 11; OLG Düsseldorf, 1 Ws 1143/89, juris = MDR 1990, 743).
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14
    Der Senat hält auch vor dem Hintergrund der von der Gegenansicht vorgebrachten Argumente (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2013, 1 Ws 283/13, juris, m. w. N., Rn. 13 ff.) an seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 04. März 2013, Ws 44/13, bislang unveröffentlicht) fest, dass eine im Ausgangsverfahren erfolgte Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren fortwirkt (so auch mit überzeugender Begründung, insbesondere unter Verweis auf die Vorstellungen des Gesetzgebers: KG, Beschluss vom 30. Mai 2012, 4 Ws 46/12, juris, Rn. 12 ff. m. w. N. = NJW 2013, 182).
  • OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13

    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14
    Der Senat hält auch vor dem Hintergrund der von der Gegenansicht vorgebrachten Argumente (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2013, 1 Ws 283/13, juris, m. w. N., Rn. 13 ff.) an seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 04. März 2013, Ws 44/13, bislang unveröffentlicht) fest, dass eine im Ausgangsverfahren erfolgte Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren fortwirkt (so auch mit überzeugender Begründung, insbesondere unter Verweis auf die Vorstellungen des Gesetzgebers: KG, Beschluss vom 30. Mai 2012, 4 Ws 46/12, juris, Rn. 12 ff. m. w. N. = NJW 2013, 182).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten

    Diesbezüglich ist anerkannt, dass es sich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss erstreckt, falls es nicht auf bestimmte Prozesshandlungen beschränkt ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2014 - 1 Ws 55/14, juris Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., Vor § 137 Rn. 5; LR/Jahn, StPO, 27. Aufl., § 138 Rn. 28; ferner zur Pflichtverteidigerbestellung § 143 Abs. 1 StPO).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Abberufung eines Pflichtverteidigers

    Der überzeugend begründeten Ansicht des Kammergerichts (NJW 2013, 182 - m. w. Nachw. auch zur Gegenmeinung), wonach die Bestellung eines Verteidigers bzw. die Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO fortdauert und deshalb die Bestellung eines Verteidigers nach den §§ 364a, 364b StPO nur in Betracht kommt, wenn zuvor kein Verteidiger mitgewirkt hat oder dessen Vollmacht erloschen oder die Beiordnung als Pflichtverteidiger aufgehoben worden ist, ist mit dem OLG Braunschweig (Beschluss vom 10.04.2014, Az.: 1 Ws 55/14, juris) uneingeschränkt zuzustimmen.
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