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   OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94   

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https://dejure.org/1994,4498
OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94 (https://dejure.org/1994,4498)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.05.1994 - Ss (B) 14/94 (https://dejure.org/1994,4498)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - Ss (B) 14/94 (https://dejure.org/1994,4498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes; Telefonische Einholung und Bekanntgabe einer Auskunft nach § 77a Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Umfang der Feststellungspflicht bei Vorhandensein einer Lichtzeichenanlage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes; Telefonische Einholung und Bekanntgabe einer Auskunft nach § 77a Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Umfang der Feststellungspflicht bei Vorhandensein einer Lichtzeichenanlage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 3, § 37

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94
    Denn es ist wenig sinnvoll, dem Geradeausfahrenden auch dann formell ein Vorrecht gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern einzuräumen, wenn ihm die Verkehrssignalanlage ein Weiterfahren und damit eine Inanspruchnahme seines "Vorrechts" schlechterdings verbietet (BayObLG, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BGH NJW 1982, 1756, wo es - wie hier - nicht um eine Kreuzung, sondern nur um eine durch Lichtzeichenanlage gesicherte Fußgängerfurt ging).
  • BayObLG, 20.11.1974 - RReg. 5 St 165/74

    Linksabbieger; Gegenverkehr; Vertrauen; Anhalten; Rotlicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94
    Da gem. § 37 Abs. 1 StVO Lichtzeichen den Vorrangregeln vorgehen, ist damit das Vorrecht des Gegenverkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Linksabbieger gem. § 9 Abs. 3 S. 1 StVO aufgehoben (so BayObLG DAR 1975, 135, OLG; Zweibrücken VRS 66, 150 ).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1983 - 1 Ss 6/83

    Rotlicht; Verkehrsampel; Geradeausfahrer; Vorrecht ; Entgegenkommender;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94
    Da gem. § 37 Abs. 1 StVO Lichtzeichen den Vorrangregeln vorgehen, ist damit das Vorrecht des Gegenverkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Linksabbieger gem. § 9 Abs. 3 S. 1 StVO aufgehoben (so BayObLG DAR 1975, 135, OLG; Zweibrücken VRS 66, 150 ).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94
    Da aber von Umständen, die ein Verkehrsteilnehmer nicht kennen kann, nicht die Zulässigkeit, die Fahrt fortzusetzen, abhängen kann, macht es die Rechtsprechung von weiteren Umständen abhängig, ob und wann der Verkehrsteilnehmer sich auf das Anhalten des Gegenverkehrs bei vermutlichem Rotlicht verlassen darf (z.B. OLG Düsseldorf VM 1987, 11; OLG Celle NZV 1994, 40; Jagusch/Hentschel. a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits weitgehend anerkannt, dass ein erhebliches Mitverschulden eines Dritten eine Ausnahme vom Fahrverbot begründen kann (OLG Celle NZV 1994, 40; OLG Braunschweig NZV 1995, 408 f; BayObLG; Beschluss vom 06.09.1996, 1 Ob OWi 545/96 zit. nach Janiszewski NStZ 1997, 269; a.A. aber BayObLG NZV 1995, 499 f. sowie KG, Beschluss vom 28.05.1997, 2 Ss 108/97 im Falle eines nur als gering bewerteten Mitverschuldens).
  • BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23

    Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein erhebliches Mitverschulden eines Dritten dann eine Ausnahme von der Verhängung eines Fahrverbots begründen kann, wenn dadurch der den Täter treffende Vorwurf soweit gemildert wird, dass nicht mehr von einem Regelfall eines groben Verstoßes ausgegangen werden kann (BayObLG, Beschluss vom 06.09.1996 - 1 OWi 545/96, zit. nach Janiszewski, NStZ 1997, 269; OLG Celle NZV 1994, 40; OLG Braunschweig NZV 1995, 408).
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