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OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 252 ZPO; § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 11 Abs. 1 S. 1 KapMuG
Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen; VW-Dieselskandal; Verdrängung eines ausschließlichen Gerichtsstandes durch rügelose Einlassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 20.11.2018 - 5 O 2886/16
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
- BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20
- BGH, 24.06.2021 - II ZB 30/20
Papierfundstellen
- NZG 2020, 1182
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17 Zu deren Voraussetzungen gehört ein "grenzüberschreitender Bezug" des Sachverhalts (…vgl. Musielak/Voit/Stadler, 17. Aufl. 2020 Rn. 2, EuGWO nF Art. 4 Rn. 2), der auch dann gegeben ist, wenn der Kläger seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat (OLG Braunschweig Beschl. v. 10.6.2020 - 3 W 6/18, BeckRS 2020, 12173 Rn. 50).
- LG München I, 16.12.2021 - 17 HKO 12913/18
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage und Berühmen eines Anspruchs
Ebenso ist Art. 26 EuGVVO immer dann anzuwenden, wenn der Rechtsstreit vor einem Gericht eines Mitgliedstaates geführt wird, unabhängig davon, in welchen Staaten die Parteien wohnhaft sind oder ihren Sitz haben (OLG Braunschweig BeckRS 2020, 12173 Rn. 55).Hiernach ist im Unterschied zu § 39 ZPO für die stillschweigende Prorogation nicht die Einlassung zur Hauptsache maßgeblich (OLG Braunschweig BeckRS 2020, 12173 Rn. 56), vielmehr ist jedes Verteidigungsvorbringen als Einlassung zu werten, das unmittelbar auf die Abweisung der Klage - auch als unzulässig - zielt, ohne dass zugleich die fehlende Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt wird.
- OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorliegen divergierender ausschließlicher …
Auch wenn bereits Art. 26 Abs. 1 EuGVVO in Bezug auf die Beklagte zu 1, sofern diese sich rügelos einlässt, die örtliche Zuständigkeit im Verhältnis zu ausländischen Klägern begründet (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 W 6/18, Rn. 49, 63-65, juris), ändert das nichts daran, dass die Bestimmung eines für beide Beklagte zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO mit dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32b ZPO nicht vereinbar wäre.