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   OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08   

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OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08 (https://dejure.org/2008,37582)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.10.2008 - 3 U 80/08 (https://dejure.org/2008,37582)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 3 U 80/08 (https://dejure.org/2008,37582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entschädigungsanspruch für eine Beschädigung einer Eingangstür durch eine hoheitliche Maßnahme im Zuge einer Strafverfolgung; Anspruch eines erstattungspflichtigen Landes auf Minderung eines Betrags unter dem Gesichtspunkt "neu für alt" beim Austausch einer durch einen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch für eine Beschädigung einer Eingangstür durch eine hoheitliche Maßnahme im Zuge einer Strafverfolgung; Anspruch eines erstattungspflichtigen Landes auf Minderung eines Betrags unter dem Gesichtspunkt "neu für alt" beim Austausch einer durch einen ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Der enteignende Eingriff wird als Anspruchsgrundlage von der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78] ) nicht berührt, weil die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen auf der Ebene des einfachen Rechts liegen und das Haftungsinstitut als richterrechtliche Ausformung des allgemeinen Aufopferungsgedankens zu verstehen ist (BGHZ 91, 20, 26; BGH NJW 1987, 2573 [BGH 09.04.1987 - III ZR 3/86] ; Staudinger/Wurm BGB [2007] § 839 Rn. 432; Krohn/Löwisch Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rn. 235 a und b).
  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95

    Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Denn dafür wäre es erforderlich, dass sich der Einbau der neuen Tür für die Kläger wirtschaftlich günstig ausgewirkt hätte (vgl. BGH WM 1997, 422, 423 [BGH 25.10.1996 - V ZR 158/95] ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Der enteignende Eingriff wird als Anspruchsgrundlage von der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78] ) nicht berührt, weil die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen auf der Ebene des einfachen Rechts liegen und das Haftungsinstitut als richterrechtliche Ausformung des allgemeinen Aufopferungsgedankens zu verstehen ist (BGHZ 91, 20, 26; BGH NJW 1987, 2573 [BGH 09.04.1987 - III ZR 3/86] ; Staudinger/Wurm BGB [2007] § 839 Rn. 432; Krohn/Löwisch Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rn. 235 a und b).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung ( § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO ), denn es ist nicht über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH WM 2003, 402, 403 [BGH 07.01.2003 - X ZR 82/02] ; WM 2003, 1346, 1347).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Der enteignende Eingriff wird als Anspruchsgrundlage von der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78] ) nicht berührt, weil die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen auf der Ebene des einfachen Rechts liegen und das Haftungsinstitut als richterrechtliche Ausformung des allgemeinen Aufopferungsgedankens zu verstehen ist (BGHZ 91, 20, 26; BGH NJW 1987, 2573 [BGH 09.04.1987 - III ZR 3/86] ; Staudinger/Wurm BGB [2007] § 839 Rn. 432; Krohn/Löwisch Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rn. 235 a und b).
  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB enthält mit dem Verweisungsprivileg jedenfalls eine auf Ansprüche aus Amtspflichtverletzung beschränkte Ausnahmevorschrift, die auf Ansprüche aus enteignendem Eingriff keine Anwendung findet (BGHZ 13, 88; Staudinger/Wurm a.a.O. § 839 Rn. 275).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in Frage, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (BGH NJW 2005, 1363 [BGH 10.02.2005 - III ZR 330/04] ).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung ( § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO ), denn es ist nicht über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH WM 2003, 402, 403 [BGH 07.01.2003 - X ZR 82/02] ; WM 2003, 1346, 1347).
  • OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen Beschädigungen auf

    Das Landgericht hat seine gegenteilige Auffassung unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Braunschweig (3 U 80/08) wie folgt begründet:.
  • LG Magdeburg, 21.12.2011 - 10 O 988/11

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen das Land aus einem Polizeieinsatz

    Ist ein solcher notwendiger Ausgleich wie hier gesetzlich nicht geregelt, und zwar auch nicht durch das Strafrechtsentschädigungsgesetz, macht dies den Weg frei für die Anwendung der Grundsätze über den enteigneten Eingriff (OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.10.2008, 3 U 80/08).
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