Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16, 1 Ws 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2841
OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16, 1 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,2841)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.02.2016 - 1 Ws 21/16, 1 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,2841)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 1 Ws 21/16, 1 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,2841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 StGB; § 64 StGB; § 35 BtMG; § 36 BtMG; StGB § 57; StGB § 64; BtMG § 35; BtMG § 36 Abs. 1 S. 3; StrVollstrO § 44b
    Anschlussfreiheitsstrafe nach Vollstreckung einer Maßregel; Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Entscheidung über die Vollstreckungsaussetzung des unerledigten Strafrestes; Aussetzung von mehreren Restfreiheitsstrafen nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlussfreiheitsstrafe nach Vollstreckung einer Maßregel; Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Entscheidung über die Vollstreckungsaussetzung des unerledigten Strafrestes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussfreiheitsstrafe nach BtM-Maßregelvollzug: Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    Aussetzung von mehreren Restfreiheitsstrafen nach Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 22.04.1992 - 2 Ws 71/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16
    Dies spricht deutlich für eine Anwendung der genannten Konzentrationsmaxime und damit für eine alleinige Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ( vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2012 - Ws 216 + 246 bis 248/12, nicht veröffentlicht; OLG Celle StV 1993, 317 ).

    Das Oberlandesgericht Celle ( StV 1993, 317 ) hat diesen Konflikt, in dem sich die Vollstreckungsbehörde bei Einleitung der Vollstreckung aus den dargelegten Gründen befindet, durch eine Gleichsetzung der von der Staatsanwaltschaft im Rahmen des § 44 b StVollstrO getroffenen "Zurückstellungsentscheidung" mit einer solchen im Sinne von § 35 BtMG gelöst.

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16
    Eine der Annahme des Gesetzgebers bei Schaffung der §§ 35, 36 BtMG entsprechende Einschätzung findet sich auch in dem am 27. März 2012 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2258/09 - ( BVerfGE 130, 372 ), der die hier nicht entscheidungserhebliche Frage der Anrechnung einer nach § 67 Abs. 4 StGB nicht berücksichtigungsfähigen Unterbringungsdauer auf andere Strafen zum Gegenstand hat.
  • LG Zweibrücken, 27.08.2008 - Qs 108/08
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16
    Einer an Sinn und Zweck des § 36 Abs. 1 S. 3 BtMG ausgerichteten analogen Anwendung dieser Norm ist auch der Vorrang vor einem Gnadenerweis einzuräumen ( vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2008 - Qs 108/08, Qs 110/08, juris ).
  • BayObLG, 26.08.2020 - 204 VAs 298/20

    Aussetzung des Strafrestes zur Vollstreckung nach § 36 BtMG

    Ist die therapeutische Behandlung nach Zurückstellung der Strafvollstreckung ordnungsgemäß und erfolgreich abgeschlossen und eine weitere Behandlung nicht mehr erforderlich, kann die Reststrafe demgemäß bereits vor Erreichen des Halbstrafenzeitpunkts zur Bewährung ausgesetzt werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.2.2016 - 1 Ws 21/16, juris Rn. 18; OLG Celle, StV 1986, 113; OLG Düsseldorf, StV 1990, 214, juris Rn. 6 ff.; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 187 f. m. ablehnender Anm. Katholnigg, NStZ 1986, 188; OLG Stuttgart NStE Nr. 6 zu § 35 BtMG; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.1.1985 - 3 Ws 1019/84, zitiert bei Kreuzer, SuchtG 1986, 118 und bei OLG Celle a.a.O. und OLG Stuttgart, a.a.O.; LG Berlin, StV 1190, 462 f.; LG Bremen, StV 1992, 184, 185; LG Bückeburg, StV 2004, 386; LG Darmstadt, StV 1985, 117; LG Landau, StV 1988, 214; MüKoStGB/Kornprobst, a.a.O., § 36 BtMG Rn. 42 f.; Weber, a.a.O., § 36 Rn. 72 f.; BeckOK-BtMG/Bohnen, 7. Ed. 15.6.2020, § 36 Rn. 54; BeckOK-StPO/Ganter, 37. Ed. 1.7.2020, § 36 BtMG Rn. 6; Fabricius, in: Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., § 36 Rn. 66, 67 m.w.N. zur landgerichtlichen Rechtsprechung; dem "neuen Trend" zustimmend nunmehr auch Katholnigg, NJW 1987, 1456, 1459; and.

    e) Die Gegenauffassung übersieht, dass der Gesetzgeber mit dem durch das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28.7.1981 (BGBl. I, S. 681, 1187) eingeführten § 36 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BtMG eine Sonderbestimmung für Straftäter geschaffen hat, bei denen die Ursache der Straffälligkeit in der Drogenabhängigkeit liegt (so zutreffend OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.2.2016 - 1 Ws 21/16, juris Rn. 18).

    Ob zu jenem Zeitpunkt schon ein Teil der verwirkten Freiheitsstrafe verbüßt ist, ist nicht relevant (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.2.2016 - 1 Ws 21/16, juris Rn. 18; BeckOK BtMG/Bohnen, a.a.O., § 36 Rn. 54).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 3 StPO ist von Seiten des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm als unzulässig verworfen worden (Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ws 22/16).
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

    Einem erfolglosen Rechtsmittel (§ 473 Abs. 1 StPO) steht ein solches gleich, das - im Gegensatz zum Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO - nur einen unwesentlichen Teilerfolg hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 Ws 21/16 - m.w.N.).
  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

    Einem erfolglosen Rechtsmittel (§ 473 Abs. 1 StPO) steht ein solches gleich, das - im Gegensatz zum Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO - nur einen unwesentlichen Teilerfolg hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 Ws 21/16 - m.w.N.).
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 3 StPO ist von Seiten des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm als unzulässig verworfen worden (Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ws 22/16).
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