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   OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17   

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https://dejure.org/2017,15917
OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § 1835 Abs. 1; BGB § 1835 Abs. 4; BGB § 1835a Abs. 1; BGB § 1835a Abs. 3; BGB § 1836; BGB § 1789; BGB § 1791a; FamFG § 58; FamFG §§ 58 ff; RPflG § 11 Abs. 1
    Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling: Vergütungsanspruch des Vormunds bei fehlender Verpflichtung aus Gründen des Vertrauensschutzes

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 17.11.2016 - 18 WF 1167/16
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine Obliegenheit des Vormundes dem gegenüber Zweifel zu hegen oder zu äußern und eine förmliche Verpflichtung einzufordern, findet sich jedoch weder im Gesetz noch ist dies dem Wesen der förmlichen Bestellung von Vormündern eigen (vgl. Anm. Keuter in FamRZ 2017, S. 460f zu OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, AZ: 18 WF 1167/16).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17

    Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.
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