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   OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21   

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https://dejure.org/2022,19282
OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21 (https://dejure.org/2022,19282)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.07.2022 - 4 U 639/21 (https://dejure.org/2022,19282)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 (https://dejure.org/2022,19282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § ... 275 Abs. 1 BGB; § 275 Abs. 4 BGB; § 293 BGB; § 295 S. 1 Alt. 1-2 BGB; § 303 BGB; § 355 BGB; § 357 Abs. 4 S. 1 BGB; § 358 Abs. 4 S. 1 und S. 5 BGB; § 495 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 818 BGB; § 522 Abs. 2 ZPO; § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Inanspruchnahme von Rechten aus einem verbrieften Rückgaberecht; Widersprüchliches Verhalten; Rechtsmissbräuchlicher Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages: Einwand des Rechtmissbrauchs bei Ausübung eines verbrieften Rückgaberechts nach erklärtem Widerruf

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages: Einwand des Rechtmissbrauchs bei Ausübung eines verbrieften Rückgaberechts nach erklärtem Widerruf

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs bei Ausübung eines verbrieften Rückgaberechts nach erklärtem Widerruf eines mit Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 2024
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Auch wenn sich der Kläger als Darlehensnehmer gehalten sieht, den Fahrzeugwert nicht durch den weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2021 - 6 U 189/20 -, Rn. 38, juris), so war er nicht gezwungen, diesem Interesse beider Parteien durch die Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts zu entsprechen.

    Insoweit kann sich der Kläger nicht darauf zurückziehen, dass es ihm unzumutbar sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Wertes bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten (vgl. so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris [für Veräußerung an einen Dritten ohne verbrieftes Rückgaberecht]).

    Im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs erwächst der Beklagten daraus ein Nachteil (anders OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

    Vielmehr entfiele dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 39, juris; OLG Celle, Urteil vom 2. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 76 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 42, juris).

    Insoweit wird zwar ihr Nachteil aus dem entfallenden Leistungsverweigerungsrecht zum Teil ausgeglichen, weil ihr ein Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugwertes zusteht, dessen Erfüllung sie im Wege der Aufrechnung erreichen kann (so OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19

    Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Insoweit kann sich der Kläger nicht darauf zurückziehen, dass es ihm unzumutbar sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Wertes bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten (vgl. so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris [für Veräußerung an einen Dritten ohne verbrieftes Rückgaberecht]).

    Das Argument, wonach die Beklagte selbst kein Interesse an der jahrelangen Aufbewahrung des Fahrzeugs habe, weil Kraftfahrzeuge durch bloßen Zeitablauf an Wert verlören und deshalb die Veräußerung des Fahrzeuges zum Marktwert und der Übertragung des Surrogates auf die Beklagte aus deren Sicht "die beste Lösung" sei (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 64, juris), verfängt vor diesem Hintergrund nicht.

    Der Berufung auf den Rechtsmissbrauchseinwand steht auch nicht ein eigenes pflichtwidriges Verhalten der Beklagten entgegen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Überdies folgt aus § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB die Pflicht des Klägers, nach Widerruf eines mit einem Pkw-Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages das Fahrzeug vorleistungspflichtig an den Kreditgeber - hier die Beklagte - herauszugeben oder nachzuweisen, dass er das Fahrzeug an diese versandt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 29, juris).

    Bei der als Vorleistungspflicht ausgestalteten Rückgabepflicht des Klägers handelt es sich um eine Bring- oder Schickschuld (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 24, juris).

    Zum einen steht der Beklagten im Falle der Rückabwicklung gegen den Kläger ein Anspruch auf Ausgleich des Wertverlustes des finanzierten Fahrzeuges zu (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 30, juris).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Treuwidriger Widerruf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Die Beklagte tritt dabei im Verhältnis zum Kläger auch hinsichtlich der Rechtsfolgen in die Rechte und Pflichten der Verkäuferin ein (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 52, juris).

    Vor allem aber macht er mit dem Vorbehalt deutlich, dass sein Vertragspartner nicht darauf vertrauen kann, das Empfangene auch behalten zu dürfen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 55, juris).

    Ungeachtet dessen wird die Beklagte jedoch dennoch in ihren aus dem Rückabwicklungsregime resultierenden Interessen verletzt (so auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 56, juris).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20

    Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Die Bewertung eines Handelns als Verstoß gegen Treu und Glauben unterliegt mithin der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und ist nicht geeignet, abstrakt eine Vielzahl anderer Fälle zu klären (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

    Die Möglichkeit der Annahme des Rechtsmissbrauchs im Falle der Geltendmachung des Widerrufs bei nachfolgender Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts ist bereits höchstrichterlich gebilligt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 205/21 -, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2021 - 3 U 106/20 -, juris, zurückgewiesen worden ist; so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 326/18

    Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehnsgebers wegen Unmöglichkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Insoweit kann sich der Kläger nicht darauf zurückziehen, dass es ihm unzumutbar sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Wertes bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten (vgl. so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris [für Veräußerung an einen Dritten ohne verbrieftes Rückgaberecht]).

    Vielmehr entfiele dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 39, juris; OLG Celle, Urteil vom 2. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 76 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 42, juris).

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Auf diesem Wege hätte er unter Beachtung der ihn treffenden Vorleistungspflicht einem weiteren Wertverzehr entgegenwirken können, indem er das Fahrzeug der Beklagten übergibt (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 199/20 -, Rn. 44, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. Februar 2022 - 4 U 202/20 -, Rn. 76, juris).

    Dabei ist es Rechtstreiten immanent, dass sich die Parteien bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage in eine Schwebelage begeben, deren Nachteile sie auch hinzunehmen haben (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. Februar 2022 - 4 U 202/20 -, Rn. 76, juris).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Diese Entscheidung hatte die Vorlagefragen zum Gegenstand, ob Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) oder die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber verwehrt sei, sich unabhängig von der Kenntnis des Verbrauchers sein Widerrufsrecht betreffend gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung oder im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs zu berufen, wenn eine der nach der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, Vorlagefragen Ziffer 6. und 7., juris).

    Allein diese Fragen betreffend hat der Gerichtshof der Europäischen Union Antworten formuliert, wonach Art. 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie bzw. die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber unabhängig von einer Kenntnis des Verbrauchers von seinem Widerrufsrecht verwehrt sei, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung zu berufen bzw. im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts einen Rechtsmissbrauch anzunehmen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, Tenor Ziffer 6. und 7., Rn. 121, 127, juris).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Auf diesem Wege hätte er unter Beachtung der ihn treffenden Vorleistungspflicht einem weiteren Wertverzehr entgegenwirken können, indem er das Fahrzeug der Beklagten übergibt (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 199/20 -, Rn. 44, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. Februar 2022 - 4 U 202/20 -, Rn. 76, juris).

    Der Kläger kann nicht einerseits mit dem Widerruf die vertragliche Bindung an den Darlehensvertrag und das Verbundgeschäft negieren und sich andererseits auf ein vertraglich eingeräumtes Rückgaberecht berufen, dessen Fortbestand voraussetzt, dass der mit der Beklagten geschlossene Vertrag wirksam bzw. nicht wirksam widerrufen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 199/20 -, Rn. 45, juris).

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
    Eine Sicherungsabrede erfasst auch ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig nicht nur die eigentlichen Erfüllungsansprüche, sondern auch diejenigen, die als typische Folgeansprüche für den Fall einer sich im Lauf der Vertragsabwicklung herausstellenden Unwirksamkeit der Erfüllungsansprüche entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris; BGH, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90 -, Rn. 46, juris).

    Nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen könnten, kann etwas anderes gelten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

  • OLG Koblenz, 16.02.2012 - 10 U 817/11

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Alkoholisierung des

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 59/20

    Bei Störung des Hausfriedens muss Mieter die Wohnung räumen

  • OLG Hamm, 02.03.2012 - 20 U 228/11

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei abweichender Begründung für die

  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 205/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

  • OLG Frankfurt, 16.03.2021 - 3 U 106/20

    Treuwidriger Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende

  • OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 6 U 129/21

    Widerruflichkeit eines Verbraucherdarlehens wegen unrichtiger Angaben zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19

    Streitwert im Rechtsmittelverfahren

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 179/16

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung nach Widerruf:

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

  • OLG Braunschweig, 16.06.2021 - 4 U 20/21

    Kein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche eines Verbrauchers aus

  • OLG Stuttgart, 22.06.2021 - 6 U 189/20

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an eine Widerrufsinformation und Einwand des

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

  • OLG Frankfurt, 22.03.2023 - 17 U 159/21

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Fahrzeug-Finanzierung im Falle der

    Indem der Kläger in Kenntnis des Widerrufs Rechte aus einer Vereinbarung geltend mache, die infolge des Widerrufs erloschen sei, verhalte er sich widersprüchlich (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, Rn. 17 ff., juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 - Rn. 54, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2020 - 3 U 106/20 - Rn. 20, juris).

    Denn in diesen Fällen werde aufgrund des Vorbehalts deutlich, dass die Bank nicht darauf vertrauen dürfe, des Empfangene behalten zu dürfen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, Rn. 25 ff., juris).

    Der Gesetzgeber habe durch die Auferlegung der Vorleistungspflicht auf den Darlehensnehmer statuiert, dass dieser einen solchen Verzicht eingehen müsse (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, Rn. 29, juris).

    Insoweit trage nun aber die Beklagte das Risiko der Uneinbringlichkeit (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.03.2022 - I-12 U 109/21 - Rn. 23, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2022 - 4 U 639/21 -, Rn. 36, juris).

  • OLG München, 08.08.2022 - 19 U 686/22

    Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem Verbraucherdarlehensvertrag und die sich

    Der Kläger hat nicht vorgetragen, noch ist sonst ersichtlich, dass er interessiert, willens und tatsächlich in der Lage wäre, das Fahrzeug in absehbarer Zeit von der Verkäuferin erneut zurück zu erwerben (dafür, dass ihm dies gemessen an § 275 Abs. 2 BGB nach den Umständen grundsätzlich unzumutbar sein soll: OLG Stuttgart, Urteil v. 22.03.2022, Az. 6 U 326/18, juris Rz. 41; Urteil v. 02.11.2021, Az. 6 U 32/19, juris Rz. 46; OLG Celle, Urteil v. 02.02.2022, Az. 3 U 51/21, juris Rz. 95 ff.; anders OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.07.2022, Az. 4 U 639/21, juris Rz. 32: Kläger müsste für Berufung auf subjektive Unmöglichkeit zunächst vortragen und beweisen, dass die Verkäuferin nicht zum Rückverkauf des Fahrzeuges bereit ist).

    Die Ansicht einiger anderer Oberlandesgerichte, wonach das Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers bei Unmöglichkeit der Herausgabe des Fahrzeugs durch den Verbraucher entfallen soll (OLG Stuttgart, Urteil v. 22.03.2022, Az. 6 U 326/18, juris Rz. 42; Urteil v. 02.11.2021, Az. 6 U 32/19, juris Rz. 44; OLG Celle, Urteil v. 02.02.2022, Az. 3 U 51/21, juris Rz. 76 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.07.2022, Az. 4 U 639/21, juris Rz. 33), überzeugt den Senat nicht.

    Der hierdurch entstehende Nachteil würde durch den Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugrestwertes nach §§ 358 Abs. 4 S. 1 i.V.m. 357 Abs. 7 BGB a.F. oder den Anspruch auf Herausgabe des Surrogats nach § 285 BGB - insbesondere eines gegebenenfalls durch den Weiterverkauf erzielten Kaufpreises - nicht ausgeglichen (zum Folgenden zutreffend OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.07.2022, Az. 4 U 639/21, juris Rz. 36 f.).

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

    Nimmt der Verbraucher in Kenntnis des von ihm bereits erklärten Widerrufs des Verbraucherdarlehensvertrages Rechte aus einem verbrieften Rückgaberecht in Anspruch, kann sich aufgrund einer gebotenen Einzelfallbetrachtung die Berufung auf die Rechtsfolgen des Widerrufs als rechtsmissbräuchlich darstellen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, juris).

    Der Kläger kann sich auf die Rechtsfolgen seines von ihm ggf. wirksam ausgeübten Widerrufs, gleich ob diese aus dem Widerrufsrecht selbst oder aus dem Bereicherungsrecht resultieren, nicht berufen, weil es sich insoweit nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalls um eine unzulässige Rechtsausübung handelt (vgl. dazu bereits OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19 -, Rn. 146-159, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, juris).

  • OLG München, 05.12.2022 - 17 U 7836/21

    Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehnsgebers wegen Unmöglichkeit

    Die wohl entgegengesetzte Auffassung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 11.07.2022, 4 U 639/21, WM 2022, 2024, 2027, Randziffer 33 mit weiteren Nachweisen bei unterschiedlichen Begründungen, wobei das OLG Braunschweig letztlich Rechtsmissbrauch im Verhalten des Darlehensnehmers annimmt; im hier vertretenen Sinn OLG München, Urteil vom 08.08.2022, 19 U 686/22 - nach juris) teilt der Senat daher nicht, zumal er es in dieser Konstellation (der Darlehensnehmer hat sich vorsätzlich vorleistungsunfähig gemacht) für treuwidrig hält, die Darlehensgeberin auf § 275 Abs. 4 BGB zu verweisen.
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