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OLG Braunschweig, 11.09.2013 - 1 Ws 258/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 453c Abs. 1 StPO; § 463 Abs. 1 StPO; § 67g StGB; § 67h StGB
Voraussetzungen für einen Sicherungsunterbringungsbefehl bei befristeter Krisenintervention - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Sicherungsunterbringungsbefehl bei befristeter Krisenintervention
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen Sicherungsunterbringungsbefehl bei befristeter Krisenintervention
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsunterbringung und befristete Krisenintervention
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 25.07.2013 - 51 BRs 3/11
- OLG Braunschweig, 11.09.2013 - 1 Ws 258/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 25.08.2020 - 1 Ws 192/20
Laufzeit der sechsmonatige Kriseninterventionsfrist mit jeder aktuellen Krise …
Auch begegnet es im Grundsatz keinen Bedenken, eine Kriseninterventionsmaßnahme, wie hier, während der Vollstreckung der Sicherungsunterbringung, die dann aufzuheben ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. September 2013, 1 Ws 258/13, juris, Rn.4), nachträglich anzuordnen. - KG, 30.08.2021 - 5 Ws 183/21
Erneute Krisenintervention statt Widerruf der Aussetzung der Unterbringung
Mit der Anordnung der Krisenintervention nach § 67h StGB bestehen keine hinreichenden Gründe mehr für die gemäß § 453c Abs. 1 i.V.m. § 463 Abs. 1 StPO erforderliche Annahme, dass die Aussetzung der Maßregel widerrufen werde (siehe dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 Ws 258/13 -, juris Rn. 4; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 2 Ws 443/08 -, juris Rn. 15 mit Anm. Peglau, jurisPR-StrafR 2/2009 Anm. 2;… Gercke/Julius/Temming/Zöller/Pollähne, StPO 6. Auflage, § 453c Rn. 1).