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   OLG Braunschweig, 13.01.2021 - 3 W 118/20   

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https://dejure.org/2021,267
OLG Braunschweig, 13.01.2021 - 3 W 118/20 (https://dejure.org/2021,267)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.01.2021 - 3 W 118/20 (https://dejure.org/2021,267)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 3 W 118/20 (https://dejure.org/2021,267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RPflG § 3 Nr. 2 Buchst. c; RPflG § ... 16 Abs. 1 Nr. 7; RPflG § 16 Abs. 3; RPflG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; RPflG § 19 Abs. 2; FamFG § 70 Abs. 2 S. 1; FamFG § 81; FamFG § 342 Abs. 1 Nr. 6; FamFG § 352e; Subdelegationsverordnung-Justiz § 1 Nr. 7; ZustVO-Justiz § 14; ZustVO-Justiz § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ZustVO-Justiz § 14 Abs. 1 S. 2; GNotKG § 61 Abs. 1 S. 1
    Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Landesrechtlicher Richtervorbehalt

  • Deutsches Notarinstitut

    RPflG §§ 3 Nr. 2 lit. c, 16 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 3, 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 u. Abs. 2
    Zuständigkeit der Entscheidung bei Einziehung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 988
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 10.08.2020 - 3 W 92/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Keine Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.01.2021 - 3 W 118/20
    b) Der niedersächsische Verordnungsgeber hat - auf Basis der Öffnungsklausel des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RPflG - statt des Richtervorbehalts nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG den in § 19 Abs. 2 RPflG für den Fall des Gebrauchs der Öffnungsklausel vorgeschriebenen anderen Richtervorbehalt geschaffen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. August 2020 - 3 W 92/20 -, MDR 2020, S. 1321 [1322] m.w.N.).

    Aufgrund des Schriftsatzes vom 23. April 2020 hätte der Rechtspfleger die Sache gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorlegen müssen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. August 2020 - 3 W 92/20 -, MDR 2020, S. 1321 [1322] m.w.N.).

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