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   OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17   

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https://dejure.org/2018,7230
OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17 (https://dejure.org/2018,7230)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.03.2018 - 8 W 45/17 (https://dejure.org/2018,7230)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. März 2018 - 8 W 45/17 (https://dejure.org/2018,7230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag zurückgenommen: Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist eine Kostenentscheidung zu treffen? (IBR 2018, 667)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.04.2015 - 3 W 214/15

    Selbstständiges Beweisverfahren nicht fortgesetzt: Wer muss die Kosten tragen?

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17
    Es liegen im Übrigen auch unter Berücksichtigung der zurückgezogenen Ergänzungsfragen sehr wohl Beweisergebnisse vor, die in einem Hauptsacheverfahren verwertet werden können (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 16.04.2015 - 3 W 214/15).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme vor

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17
    Dies setzt allerdings im Ansatz voraus, dass eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO aufgrund der Antragsrücknahme nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2011 - 8 W 265/11 -, NJW-RR 2011, 1438).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17
    Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494 a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen, da sie dem Hauptsacheverfahren Vorbehalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10 -, NJW 2011, 1292).
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