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   OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19   

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OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.08.2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. August 2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Falsche Angaben beim Versicherungsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu den Rechtsfolgen von falschen Angaben beim Versicherungsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen beim Versicherungsvertrag berechtigen zum Rücktritt - Bewusstes Verschweigen von Vorerkrankungen stellt arglistiges Handeln dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Eine arglistige Täuschung des Versicherers auch allein durch den Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06 -, juris Rn. 8).

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22).

    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, juris Rn. 89).

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann dabei nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 19).

    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteil vom 19.09.2001, a. a. O. vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.09.2001 - IV ZR 235/00 -, juris Rn. 9 sogen. "Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung).

    Hat der Versicherungsvertreter etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mitgeteilt hat, nicht in das Formular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010, a. a. O.).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 07.11.2017 - IV ZR 103/06 -, juris Rn. 1).

    Dieser sekundären Darlegungslast liegt zugrunde, dass er die Umstände offenlegen muss, die sich in seiner Sphäre abgespielt haben, so dass der Versicherer sie nicht kennen und vortragen kann; denn substantiierter Vortrag kann von einer Partei nicht gefordert werden, wenn nur der Gegner die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.11.2007, a. a. O.).

    Ist der Vermittler dagegen lediglich als Versicherungsmakler aufgetreten, steht er dagegen im Lager des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06-, juris Rn. 7).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Geht es darum, ob ein Gericht eine Klage mit einem nicht erhobenen Anspruch abgewiesen hat, ist besonders darauf zu achten, ob eine solche Entscheidung beabsichtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1998 - I ZR 275/95 -, juris Rn. 36).

    Dabei darf jedoch aus der Verneinung eines Anspruchs in den Entscheidungsgründen nicht ohne weiteres gefolgert werden, dieser Anspruch solle dem Kläger unabhängig davon abgesprochen werden, ob dieser ihn geltend gemacht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1998, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Auch ein vom Versicherungsinteressenten beauftragter Makler hat häufig, wenn nicht in der Regel, Antragsformulare der Versicherer zur Verfügung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2017 - I-4 U 191/15 -, juris Rn.52).

    Auch Versicherungsmakler gehen auf potentielle Kunden zu, um Geschäfte abzuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2017 - I- 4 U 191/15 -, juris Rn. 58).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Die von einem Makler einmal hergestellte Geschäftsverbindung soll durch einen solchen Vermerk als weiterbestehend gekennzeichnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, juris Rn. 14).

    Der Versicherungsnehmer soll wissen, an wen er sich bei Fragen zu diesem Vertrag oder bei anderen Versicherungen allgemein betreffenden Fragen wenden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999, a. a. O.).

  • OLG Köln, 11.04.2011 - 20 U 28/11

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Da es sich bei der Arglist um eine innere Tatsache handelt, ist der Beweis meist nur aufgrund von Indizien zu führen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.06.2018 - 5 U 55/16 -, juris Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2011 - 20 U 28/11 -, juris Rn. 7).

    Beantwortet der Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen im Antragsformular falsch, handelt er bereits deshalb arglistig, weil er weit eher noch als der Versicherungsnehmer um deren Bedeutung für die Vertragsannahmeentscheidung des Versicherers weiß (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2011 - 20 U 28/11 -, juris Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2016 - 12 W 3/16

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Freistellung von der Beitragszahlungspflicht für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sich aus den nach klägerischer Auffassung bis zur Klageeinreichung fällig gewordenen Beträgen und den nach § 9 ZPO zu bewertenden künftigen Ansprüchen zusammen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2016 - 12 W 3/16-, juris).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, juris Rn. 89).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast nur dann, wenn sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10 -, juris Rn. 43).
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 247/08

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige

  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 170/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund

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