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OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17 |
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Volltextveröffentlichung
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Akten eines selbstständigen Beweisverfahrens beigezogen: Beschwerde unzulässig!
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 30.05.2017 - 8 OH 7/12
- OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03
Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17
Der angefochtene Beschluss bewirkt keinen dauerhaften Stillstand des Verfahrens (so wohl OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2004 - 16 W 116/04), sondern führt letztlich dazu, dass die Zuständigkeit vom Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656, Tz. 9).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 22.07.2004, a.a.O.,) endet die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts mit der Beiziehung der Akten durch das Prozessgericht zu Beweiszwecken.
- OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04
Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung
Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17
Der angefochtene Beschluss bewirkt keinen dauerhaften Stillstand des Verfahrens (so wohl OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2004 - 16 W 116/04), sondern führt letztlich dazu, dass die Zuständigkeit vom Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656, Tz. 9).