Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39081
OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18 (https://dejure.org/2018,39081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.11.2018 - 1 Ss 60/18 (https://dejure.org/2018,39081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. November 2018 - 1 Ss 60/18 (https://dejure.org/2018,39081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine unleserliche Paraphe ist keine Unterschrift

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Für den Fall der Verhängung einer Geldstrafe wäre zu bedenken, dass es auch dann, wenn aufs einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Geldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, der Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Geldstrafe bedarf (BGH, Beschl. vom 11. Januar 2006, 2 StR 571/05, Rn. 1, zitiert nach juris; BGH, Beschl. vom 08. April 014, 1 StR 126/14, Rn. 2, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Die Grenze individueller Charakteristik ist jedenfalls bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahen gerader) Linien, die in keinem erkennbaren Bezug zu den Buchst. des Namens, stehen erreicht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003, 1 ObOWi 177/03, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Gegenstand der revisionsgerichtlichen Überprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht sind allein die schriftlichen Entscheidungsgründe, wie sie sich aus der gemäß § 275 StPO mit der Unterschrift des Richters zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde ergeben (OLG Köln, Beschl. vom 19. Juli 2011, 1 RVs 166/11, Rn. 4, zitiert nach juris; Gericke in: KK, StPO, 7. Aufl., § 337, Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 337, Rn. 22).
  • OLG Braunschweig, 10.05.2013 - 1 Ss 29/13

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bestiz von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Falls sich das Amtsgericht in der neuen Hauptverhandlung erneut von der Verantwortung de Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Taten überzeugen sollte (insofern lässt das angefochtene Urteil keine Rechtsfehler erkennen) wäre hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruches für den Fall der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zu bedenken, dass Ausführungen dazu erforderlich sind, ob besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die die Verhängung der (kurzen) Freiheitsstrafe unerlässlich machen (§ 47 StGB) (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. vom 10. Mai 2013, 1 Ss 29/13, Rn. 10ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Für den Fall der Verhängung einer Geldstrafe wäre zu bedenken, dass es auch dann, wenn aufs einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Geldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, der Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Geldstrafe bedarf (BGH, Beschl. vom 11. Januar 2006, 2 StR 571/05, Rn. 1, zitiert nach juris; BGH, Beschl. vom 08. April 014, 1 StR 126/14, Rn. 2, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Das Fehlen einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift ist hierbei - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens nur einer richterlichen Unterschrift bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20. Mai 2016, Ss 28/2016, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015, 1 Ss 318/14, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017, 111-1 RVs 35/17, Rn. 5, zitiert nach juris) und führt bereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils, wenn nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO die Unterschrift auch nicht mehr nachgeholt werden kann (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; Greger in: KK, a.a.O., § 275 Rn. 68; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275, Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2016 - Ss 28/16

    Strafsache: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Das Fehlen einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift ist hierbei - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens nur einer richterlichen Unterschrift bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20. Mai 2016, Ss 28/2016, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015, 1 Ss 318/14, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017, 111-1 RVs 35/17, Rn. 5, zitiert nach juris) und führt bereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils, wenn nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO die Unterschrift auch nicht mehr nachgeholt werden kann (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; Greger in: KK, a.a.O., § 275 Rn. 68; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275, Rn. 29).
  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 1 RVs 35/17

    Strafurteil; richterliche Unterschrift

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18
    Das Fehlen einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift ist hierbei - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens nur einer richterlichen Unterschrift bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20. Mai 2016, Ss 28/2016, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015, 1 Ss 318/14, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017, 111-1 RVs 35/17, Rn. 5, zitiert nach juris) und führt bereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils, wenn nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO die Unterschrift auch nicht mehr nachgeholt werden kann (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; Greger in: KK, a.a.O., § 275 Rn. 68; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht