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   OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21   

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https://dejure.org/2021,56673
OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21 (https://dejure.org/2021,56673)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.12.2021 - 1 Ss 55/21 (https://dejure.org/2021,56673)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 1 Ss 55/21 (https://dejure.org/2021,56673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Besitz von BtM, Besitzwillen, Besitzbewusstein

  • strafrechtsiegen.de

    Unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln - Besitzbewusstsein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besitz von Drogen nur bei tatsächlichem Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen; Besitz von Heroin in Folienbeutel nach ordentlichem Aufräumen der Wohnung; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Besitzbewusstsein als Voraussetzung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Sind Besitzwillen und Besitzbewusstsein da? - Wenn der Angeklagte meint, es sei alles entsorgt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 246/10

    Voraussetzungen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Eigenbesitzer;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Besitzen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus (BGH, Beschluss vom 18. August 2020, 1 StR 247/20, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. Juni 2010, 2 StR 246/10, juris, Rn. 3; Beschluss vom 2. Dezember 1992, 5 StR 592/92, juris, Rn. 6).
  • BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Die Beweiswürdigung ist damit letztlich lückenhaft, was sich - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017, 2 StR 115/17, juris, Rn. 8) - als rechtsfehlerhaft darstellt.
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Die gebotene Überprüfung der Einlassung des Angeklagten auf ihren Wahrheitsgehalt hin (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, 5 StR 451/19, juris, Rn. 7) ist nicht ersichtlich erfolgt.
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Besitzen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus (BGH, Beschluss vom 18. August 2020, 1 StR 247/20, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. Juni 2010, 2 StR 246/10, juris, Rn. 3; Beschluss vom 2. Dezember 1992, 5 StR 592/92, juris, Rn. 6).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 247/20

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (freie Zugänglichkeit des Rauschgifts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Besitzen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus (BGH, Beschluss vom 18. August 2020, 1 StR 247/20, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. Juni 2010, 2 StR 246/10, juris, Rn. 3; Beschluss vom 2. Dezember 1992, 5 StR 592/92, juris, Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 20.12.2012 - 3 Ss 136/12

    Revision in Strafverfahren: Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Bei der Angabe einer - gegebenenfalls auch nur zeitraummäßig umrissenen - Tatzeit handelt es sich indes um eine erforderliche Mindestfeststellung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2021, 1 Ss 2/21, juris, Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 3 Ss 136/12, juris, Ls. 3), die zur Beurteilung der Schuld des Angeklagten (vgl. auch UA S. 5: Tat liegt schon zwei Jahre zurück) und gegebenenfalls der Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, erforderlich ist.
  • OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21

    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21
    Bei der Angabe einer - gegebenenfalls auch nur zeitraummäßig umrissenen - Tatzeit handelt es sich indes um eine erforderliche Mindestfeststellung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2021, 1 Ss 2/21, juris, Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 3 Ss 136/12, juris, Ls. 3), die zur Beurteilung der Schuld des Angeklagten (vgl. auch UA S. 5: Tat liegt schon zwei Jahre zurück) und gegebenenfalls der Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, erforderlich ist.
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