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   OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15, 1 Ws 12/15   

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https://dejure.org/2015,687
OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15, 1 Ws 12/15 (https://dejure.org/2015,687)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.01.2015 - 1 Ws 3/15, 1 Ws 12/15 (https://dejure.org/2015,687)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 1 Ws 3/15, 1 Ws 12/15 (https://dejure.org/2015,687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 454a StPO; § 463 Abs 1 StPO; § 307 Abs 2 StPO; § 37 Abs 1 StPO; § 174 ZPO; § 53 Abs 2 S 1 BRAO; § 53 Abs 7 BRAO
    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug; Freiheitsstrafe; Aussetzung; Bewährung; Zustellung; Fernkopie; Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 09.05.2003 - 5 Ws 256/03

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer: Zustellung per Telekopie an den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Eine Zustellung ist gemäß § 174 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 37 Abs. 1 StPO unwirksam, wenn weder eine Ausfertigung noch eine beglaubigte Abschrift, sondern lediglich eine Fernkopie (Fax) eines Beschlusses übergeben wird, sofern sie nicht unter Verwendung eines Empfangsbekenntnisses an den in § 174 Abs. 1 ZPO genannten Empfängerkreis erfolgt (Anschluss: OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013, III-3 Ws 349/12, juris; KG, Beschluss vom 09.05.2003, 5 Ws 256/03, juris).

    Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen § 174 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 37 Abs. 1 StPO, wonach eine Zustellung per Fernkopie lediglich für den Fall der Verwendung eines Empfangsbekenntnisses an den in § 174 Abs. 1 ZPO genannten Empfängerkreis zugelassen ist (KG, Beschluss vom 09.05.2003, 5 Ws 256/03, juris, Rn. 13).

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 Ws 349/12

    Unwirksamkeit eines im Vollstreckungsverfahrens abgegebenen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Eine Zustellung ist gemäß § 174 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 37 Abs. 1 StPO unwirksam, wenn weder eine Ausfertigung noch eine beglaubigte Abschrift, sondern lediglich eine Fernkopie (Fax) eines Beschlusses übergeben wird, sofern sie nicht unter Verwendung eines Empfangsbekenntnisses an den in § 174 Abs. 1 ZPO genannten Empfängerkreis erfolgt (Anschluss: OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013, III-3 Ws 349/12, juris; KG, Beschluss vom 09.05.2003, 5 Ws 256/03, juris).

    Denn die Zustellung des Beschlusses vom 12. Juni 2014, die der Kammervorsitzende ausschließlich an den Untergebrachten angeordnet hat und die am selben Tag durch Gefangenen-ZU bewirkt worden ist, ist unabhängig von der ohnehin zweifelhaften Verhandlungsfähigkeit des Untergebrachten schon deshalb unwirksam gewesen, weil dem Beschwerdeführer weder eine Ausfertigung noch eine beglaubigte Abschrift, sondern lediglich eine Fernkopie (Fax) des Beschlusses übergeben worden ist (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013, III-3 Ws 349/12, juris, Rn. 28).

  • OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (Anschluss: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13, juris).

    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13; juris, Rn. 24).

  • OLG Bremen, 26.03.2015 - 1 Ws 12/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten vom 22. Dezember 2014 wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Braunschweig vom 11. Dezember 2014 aufgehoben (1 Ws 12/15).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 1 Ws 12/15 und die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Untergebrachten trägt die Staatskasse.

  • OLG Nürnberg, 08.09.2014 - 1 Ws 344/14
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Ein Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse zwar grundsätzlich nicht wirksam auf einen Unterbevollmächtigten übertragen (BGH, Beschluss vom 15.01.2014, 4 StR 346/13, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11.06.1981, 1 StR 303/81, juris, Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.12.2014, 1 Ws 344/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 142 Rn. 15).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Ein Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse zwar grundsätzlich nicht wirksam auf einen Unterbevollmächtigten übertragen (BGH, Beschluss vom 15.01.2014, 4 StR 346/13, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11.06.1981, 1 StR 303/81, juris, Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.12.2014, 1 Ws 344/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 142 Rn. 15).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Denn einem allgemeinen Vertreter stehen gemäß § 53 Abs. 7 BRAO die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu, so dass er wirksam für einen Pflichtverteidiger handeln kann (BGH, Beschluss vom 05.02.1992, 5 StR 673/91, juris, Rn. 2).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Ein Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse zwar grundsätzlich nicht wirksam auf einen Unterbevollmächtigten übertragen (BGH, Beschluss vom 15.01.2014, 4 StR 346/13, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11.06.1981, 1 StR 303/81, juris, Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.12.2014, 1 Ws 344/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 142 Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15
    Denn dazu hätte mit Sicherheit - Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten - feststehen müssen, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand weggefallen ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.09.2014, Ws 206/12 und Ws 198/13, juris, Rn. 43; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage, 2014, § 67d Rn 24, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen einen bereits aufgehobenen Haftbefehl;

    Diese Erwägungen sind zwar nicht unberechtigt, weil die Zustellung des Strafbefehls nicht sofort nach der Festnahme durch Übergabe einer im polizeilichen Fahndungssystem hinterlegbaren - einfachen - Kopie, sondern nur einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Strafbefehls bewirkt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - III-3 Ws 349/12 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ws 3/15 -, NStZ-RR 2015, 157) und eine Verschubung zum zuständigen Gericht je nach Ergreifungsort mehrere Wochen benötigen kann.
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

    Soweit der Verteidiger meint, dass eine Erledigung in Kombination mit einer Fristenlösung iSd. § 454 a StPO in Betracht komme, verkennt er, dass zum einen nach der Rechtsprechung des Senates § 454 a StPO hinsichtlich einer Erledigung schon nicht sinngemäß anwendbar ist (OLG Braunschweig, Beschl. vom 15. Januar 2015, 1 Ws 3/15, 1 Ws 12/15, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 Ws 29/17

    Maßregelvollstreckung: Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung über das

    Eine sinngemäße Geltung bzw. Anwendung im Sinne des § 463 Abs. 1 StPO setzt aber schon nach dem Wortlaut der Norm des § 454a Abs. 2 StPO voraus, dass es im Rahmen der Maßregel der Besserung und Sicherung ebenfalls um die Aussetzung einer Maßnahme und nicht wie vorliegend bei der Führungsaufsicht um den Wegfall einer Maßnahme geht (ähnlich OLG Braunschweig NStZ-RR 2015, 157 f. zur frühzeitigen Entscheidung über die Erledigung einer Unterbringung).
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