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OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- OLG Braunschweig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08
Unabhängig davon, ob die Blutentnahme innerhalb der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 StPO ) überhaupt einer richterlichen Anordnung bedurfte (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1444 [BVerfG 28.09.2006 - 2 BvR 876/06] wonach die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters nur am Tag gewährleistet sein muss), und ob aus den vom Landgericht Hamburg ( StRR 2007, 349 ) angeführten Gründen, sowie dem Umstand, dass ein weiteres Festhalten der Angeklagten bis zu einer Entscheidung des Ermittlungsrichters eine Verlängerung der bestehenden Beschränkung ihres Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG bedeutet hätte, nicht ohnehin eine Ausnahmesituation vorlag, die eine polizeiliche Anordnung erlaubte (vgl. BVerGE 103, 142), liegt jedenfalls kein Verwertungsverbot vor, weil sich die Ermittlungsmaßnahme unter keinem Gesichtspunkt als (objektiv) willkürlich oder als Folge einer groben Fehlbeurteilung darstellt und nicht unvertretbar gewesen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 601 [BGH 10.10.2006 - XI ZB 27/05] ). - LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07
Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08
Unabhängig davon, ob die Blutentnahme innerhalb der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 StPO ) überhaupt einer richterlichen Anordnung bedurfte (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1444 [BVerfG 28.09.2006 - 2 BvR 876/06] wonach die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters nur am Tag gewährleistet sein muss), und ob aus den vom Landgericht Hamburg ( StRR 2007, 349 ) angeführten Gründen, sowie dem Umstand, dass ein weiteres Festhalten der Angeklagten bis zu einer Entscheidung des Ermittlungsrichters eine Verlängerung der bestehenden Beschränkung ihres Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG bedeutet hätte, nicht ohnehin eine Ausnahmesituation vorlag, die eine polizeiliche Anordnung erlaubte (vgl. BVerGE 103, 142), liegt jedenfalls kein Verwertungsverbot vor, weil sich die Ermittlungsmaßnahme unter keinem Gesichtspunkt als (objektiv) willkürlich oder als Folge einer groben Fehlbeurteilung darstellt und nicht unvertretbar gewesen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 601 [BGH 10.10.2006 - XI ZB 27/05] ). - BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05
Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08
Unabhängig davon, ob die Blutentnahme innerhalb der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 StPO ) überhaupt einer richterlichen Anordnung bedurfte (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1444 [BVerfG 28.09.2006 - 2 BvR 876/06] wonach die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters nur am Tag gewährleistet sein muss), und ob aus den vom Landgericht Hamburg ( StRR 2007, 349 ) angeführten Gründen, sowie dem Umstand, dass ein weiteres Festhalten der Angeklagten bis zu einer Entscheidung des Ermittlungsrichters eine Verlängerung der bestehenden Beschränkung ihres Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG bedeutet hätte, nicht ohnehin eine Ausnahmesituation vorlag, die eine polizeiliche Anordnung erlaubte (vgl. BVerGE 103, 142), liegt jedenfalls kein Verwertungsverbot vor, weil sich die Ermittlungsmaßnahme unter keinem Gesichtspunkt als (objektiv) willkürlich oder als Folge einer groben Fehlbeurteilung darstellt und nicht unvertretbar gewesen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 601 [BGH 10.10.2006 - XI ZB 27/05] ).
- OLG Köln, 04.01.2011 - 1 RVs 224/10
Maßgeblichkeit des Erziehungsgedankens bei der Rechtsfolgenentscheidung in JGG …
Sollen Umstände zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden, müssen die zugrundeliegenden Strafzumessungstatsachen im Urteil in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise dargelegt werden (vgl. SenE v. 26.02.2008 - 82 Ss 9/08 -).