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   OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21   

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https://dejure.org/2021,34782
OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21 (https://dejure.org/2021,34782)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.08.2021 - 1 WF 97/21 (https://dejure.org/2021,34782)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. August 2021 - 1 WF 97/21 (https://dejure.org/2021,34782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1666 BGB; § 1697a BGB; § 155 Abs. 1 FamFG; § 155b Abs. 2 S. 1 FamFG; § 155c Abs. 1 S. 1 FamFG; § 155c Abs. 2 S. 1 FamFG; § 155c Abs. 3 S. 3 FamFG; § 155c Abs. 4 S. 1-2 FamFG; § 81 Abs. 1 FamFG
    Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des seelischen Wohls eines Kindes; Generelle Geltung des Beschleunigungsgebots; Gebot der individuellen Orientierung am Kindeswohl

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters in einer Kindschaftssache

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschleunigungsbeschwerde in einer Kindschaftssache

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 166/20
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21
    Dieses Gebot dient der Verkürzung der Verfahrensdauer in den aufgeführten, das Kindeswohl besonders berührenden Streitigkeiten und verpflichtet das Gericht in erster Linie, Verzögerungen zu vermeiden sowie das Verfahren zu einem zügigen Abschluss zu bringen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020, Az. 15 WF 166/20 - juris Rn. 10; Keidel/Engelhardt, Kommentar zum FamFG, 20. Auflage, § 155 Rn. 1).

    Das Beschwerdegericht kann bei seiner Prüfung, ob die Dauer des bisherigen Verfahrens den Anforderungen des Beschleunigungsgebotes entspricht und das Amtsgericht die notwendigen verfahrensfördernden Maßnahmen getroffen hat, zudem nicht den theoretischen Maßstab eines idealen Richters anlegen, sondern hat den konkreten Einzelfall zu bewerten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn. 11).

    Dabei ist eine Abwägung aller verfahrens- und sachbezogenen Faktoren sowie der subjektiven, personenbezogenen Umstände vorzunehmen, in der neben der Schwierigkeit des Verfahrens und seiner Bedeutung für die Beteiligten auch deren verfahrensrechtliches Verhalten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verfahrensfluss zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn. 12).

    Denn Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist nicht die Überprüfung einer Verfahrensgestaltung, die aufgrund richterlicher Sachprüfung in Ausübung der Amtsermittlungspflicht aus § 26 Abs. 1 FamFG erfolgt ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris 17; Keidel/Engelhardt, a. a. O., § 155 Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20

    Gegenstand einer Beschleunigungsbeschwerde gemäß § 155c FamFG ist nicht die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21
    Dabei ist eine Abwägung aller verfahrens- und sachbezogenen Faktoren sowie der subjektiven, personenbezogenen Umstände vorzunehmen, in der neben der Schwierigkeit des Verfahrens und seiner Bedeutung für die Beteiligten auch deren verfahrensrechtliches Verhalten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verfahrensfluss zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn. 12).

    Denn Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist nicht die Überprüfung einer Verfahrensgestaltung, die aufgrund richterlicher Sachprüfung in Ausübung der Amtsermittlungspflicht aus § 26 Abs. 1 FamFG erfolgt ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris 17; Keidel/Engelhardt, a. a. O., § 155 Rn. 5).

  • OLG Hamm, 30.04.2020 - 4 WF 58/20

    Beschleunigungsbeschwerde gegen die Nichtbearbeitung einer Beschleunigungsrüge;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21
    Dieses prägt und begrenzt seinerseits das Beschleunigungsgebot, welches dementsprechend weder schematisch gehandhabt werden kann noch zu einer schnellen Entscheidung um jeden Preis führen oder auf Kosten der Verfahrensgarantien wie der Gewährung rechtlichen Gehörs gehen darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2020, 4 WF 58/20 - juris Rn.10; Keidel/Engelhardt, a.a. O. § 155 Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 WF 165/21

    Festsetzung von Ordnungsmitteln; Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel;

    Zwischenzeitlich hatte der Vater aufgrund der Verfahrensdauer Ende Mai 2021 eine Beschleunigungsrüge erhoben und nach deren Zurückweisung eine Beschleunigungsbeschwerde eingelegt, die durch den Beschluss des Senats vom 16.08.2021 zum Aktenzeichen 1 WF 97/21 zurückgewiesen wurde.

    Hierzu verweist er auch auf den Beschluss des Senats vom 16.08.2021 zum Aktenzeichen 1 WF 97/21 betreffend die im Sorgerechtsverfahren erhobene Beschleunigungsbeschwerde, in dem dies festgestellt worden sei.

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