Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,6548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1952 - V ZR 57/51
Bedrohung eines Grundbuchrichters
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
Eine gefälschte Grundbucheintragung ist indes keine echte Grundbucheintragung und daher nur der Schein einer solchen und als Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs ungeeignet (selbst echte, aber dem Grundbuchrichter abgenötigte Eintragungen sind nicht ausreichend, BGH NJW 1952, 1289). - RG, 13.05.1914 - V 551/13
Unrichtige notarielle Ausfertigungen; Gutgläubiger Erwerb
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
Das Reichsgericht (RGZ 85, 58; 86, 262; 93, 41;… auch Scherübl in Staudinger BGB 12. Aufl. § 1155 Anm. 11) hat freilich die Ansicht vertreten, der Schein einer Abtretungserklärung in Verbindung mit einer öffentlichen Beglaubigung oder dem Schein einer öffentlichen Beglaubigung genüge ähnlich wie bei gefälschten Wechselindossamenten. - RG, 24.02.1915 - V 472/14
Fälschungen des Notars; Gutgläubiger Hypothekenerwerb
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
Das Reichsgericht (RGZ 85, 58; 86, 262; 93, 41;… auch Scherübl in Staudinger BGB 12. Aufl. § 1155 Anm. 11) hat freilich die Ansicht vertreten, der Schein einer Abtretungserklärung in Verbindung mit einer öffentlichen Beglaubigung oder dem Schein einer öffentlichen Beglaubigung genüge ähnlich wie bei gefälschten Wechselindossamenten. - RG, 15.05.1918 - V 23/18
Nachprüfpflicht des Hypothekenerwerbers hinsichtlich der Echtheit der Urkunden …
Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
Das Reichsgericht (RGZ 85, 58; 86, 262; 93, 41;… auch Scherübl in Staudinger BGB 12. Aufl. § 1155 Anm. 11) hat freilich die Ansicht vertreten, der Schein einer Abtretungserklärung in Verbindung mit einer öffentlichen Beglaubigung oder dem Schein einer öffentlichen Beglaubigung genüge ähnlich wie bei gefälschten Wechselindossamenten.