Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 21.08.2008 - 55 Ls 553 Js 27811/08
- OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09
Papierfundstellen
- StV 2011, 595
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 11.08.2006 - 82 Ss 43/06
Recht des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09
Dieses ist nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGH, NStZ-RR 2008, 291 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 164/08] ; OLG Köln, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 - Rn. 5, zitiert nach juris) , so dass ein Rügeverlust nicht dadurch eingetreten ist, dass der Angeklagte die Erteilung des letzten Wortes an seine Erziehungsberechtigte in der Hauptverhandlung nicht beantragt hat (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 - Rn. 14, zitiert nach juris) .Das Beruhen in diesem Sinne kann nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Angeklagte geständig war und daher das letzte Wort des Erziehungsberechtigten keinen Einfluss auf die Urteilsfindung zum Schuld- und Strafausspruch gehabt haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NStZ-RR 2008, 291; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 -, Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 -, Rn. 7, beide zitiert nach juris) .
- BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09
Dieses ist nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGH, NStZ-RR 2008, 291 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 164/08] ; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 - Rn. 5, zitiert nach juris) , so dass ein Rügeverlust nicht dadurch eingetreten ist, dass der Angeklagte die Erteilung des letzten Wortes an seine Erziehungsberechtigte in der Hauptverhandlung nicht beantragt hat (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 - Rn. 14, zitiert nach juris) .Das Beruhen in diesem Sinne kann nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Angeklagte geständig war und daher das letzte Wort des Erziehungsberechtigten keinen Einfluss auf die Urteilsfindung zum Schuld- und Strafausspruch gehabt haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NStZ-RR 2008, 291; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 -, Rn. 16; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 -, Rn. 7, beide zitiert nach juris) .
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 172/05
Strafantrag, rechtlicher Hinweis; Fehlen, Beruhensfrage; letztes Wort; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09
Dieses ist nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGH, NStZ-RR 2008, 291 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 164/08] ; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 - Rn. 5, zitiert nach juris) , so dass ein Rügeverlust nicht dadurch eingetreten ist, dass der Angeklagte die Erteilung des letzten Wortes an seine Erziehungsberechtigte in der Hauptverhandlung nicht beantragt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 - Rn. 14, zitiert nach juris) .Das Beruhen in diesem Sinne kann nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Angeklagte geständig war und daher das letzte Wort des Erziehungsberechtigten keinen Einfluss auf die Urteilsfindung zum Schuld- und Strafausspruch gehabt haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NStZ-RR 2008, 291; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 2 Ss 172/05 -, Rn. 16; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2006 - 82 Ss 43/06 -, Rn. 7, beide zitiert nach juris) .
- BGH, 04.04.2006 - 3 StR 64/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täter- und …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2009 - Ss 17/09
Abgesehen davon, dass sich der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers nicht ausdrücklich zu Eigen gemacht hat, so dass nicht von einer eigenen Einlassung des Angeklagten ausgegangen werden kann (vgl. BGH, NStZ 2006, 408 [BGH 04.04.2006 - 3 StR 64/06] ) , folgt daraus jedenfalls kein vollumfängliches Geständnis, weil der Angeklagte zu dem festgestellten Diebstahl gerade keine Angaben hat machen lassen.