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   OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20   

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https://dejure.org/2020,3621
OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20 (https://dejure.org/2020,3621)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.02.2020 - 3 W 42/20 (https://dejure.org/2020,3621)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 3 W 42/20 (https://dejure.org/2020,3621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tätigwerden einer Landespolizei im Wege der Amtshilfe für die Bundespolizei; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Überprüfung von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Bundes- und Landespolizei

  • rechtsportal.de

    BPolG § 64
    Tätigwerden einer Landespolizei im Wege der Amtshilfe für die Bundespolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20
    Das Bundespolizeigesetz enthält jedoch keine dem § 19 Abs. 2 NPOG entsprechende Vorschrift, so dass es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine solche nachträgliche Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO bleibt (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 -, NVwZ-RR 2008, 247; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, 346 zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch die Bundespolizei erfolgten Ingewahrsamnahme; vgl. ferner Schenke, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2018, § 40 BPolG Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11

    Ingewahrsamnahme einer hilflosen Person durch Bundespolizei; Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20
    Das Bundespolizeigesetz enthält jedoch keine dem § 19 Abs. 2 NPOG entsprechende Vorschrift, so dass es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine solche nachträgliche Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO bleibt (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 -, NVwZ-RR 2008, 247; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, 346 zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch die Bundespolizei erfolgten Ingewahrsamnahme; vgl. ferner Schenke, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2018, § 40 BPolG Rn. 9).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20
    Sie besteht demnach in dem lediglich ergänzenden Beistand, um einer anderen Behörde die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2011 - 2 BvR 742/10 -, NVwZ 2011, S. 1254 [1255] m.w.N.).
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