Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage, die dazu dient eine Pflichtteilerhöhung zu erreichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage, die dazu dient eine Pflichtteilerhöhung zu erreichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 04.07.1994 - 5 O 15/94
- OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75
Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94
Begründet hat der BGH die Rechtsanalogie mit der Erwägung, es sei nicht einzusehen, weshalb dem Erben ein Vorteil daraus erwachsen sollte, daß Ausgleichsleistungen nicht schon in der Person des Erblassers, sondern erst in der Person des Erben begründet worden sind (vgl. bereits BGH FamRZ 1977, 128, 129).Für den Fall des Lastenausgleichsverfahrens hat der Bundesgerichtshof entschieden, die besondere Rechtslage, nach der die nach dem Erbfall gesetzlich begründeten Lastenausgleichsansprüche rückwirkend dem Nachlaßvermögen zugerechnet werden, erforderten, daß die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs in Abweichung von § 2332 Abs. 1 BGB nicht vor dem Zeitpunkt beginne, in dem diese Ansprüche entstanden seien; vorher hätten sie nämlich nicht in die Berechnung des Nachlaßwerts einbezogen werden können (BGH FamRZ 1977, 128, 129).
Das habe das Gericht bereits für die Lastenausgleichsansprüche in FamRZ 1977, 128, 129 entschieden.
Nach der Rechtsprechung ist ein Anspruch nur dann ungewiß i. S. v. § 2313 Abs. 2 BGB , wenn nicht sicher ist, ob er überhaupt besteht oder ob er dem Erblasser oder einer anderen Person zusteht (BGH FamRZ 1977, 128, 130; BGHZ 3, 395, 397) [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51] .
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber die Sondervorschrift des § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB über den maßgeblichen Zeitpunkt der Berechnung analog auch dann anzuwenden, wenn der Erbe aufgrund des Vermögensgesetzes ein Grundstück des Erblassers in der ehemaligen DDR entweder zurückerhält oder dafür eine Entschädigung bekommt (BGH NJW 1993, 2176, 2177) [BGH 23.06.1993 - IV ZR 205/92] .In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu der vorliegend interessierenden Rechtsfrage Stellung genommen und folgendes ausgeführt (BGH NJW 1993, 2176, 2177) [BGH 23.06.1993 - IV ZR 205/92] : Wenn dem Nachlaß zuzurechnende Vermögenswerte erst durch eine gesetzliche Neuregelung geschaffen würden und der Pflichtteilsberechtigte seinen Anteil daran vorher weder der Höhe noch auch nur dem Grunde nach gerichtlich habe feststellen lassen können, dann beginne die Verjährung abweichend von § 2332 Abs. 1 BGB nicht vor der Entstehung dieser neuen Ansprüche.
- BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51
Pflichtteilsberechnung
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94
Nach der Rechtsprechung ist ein Anspruch nur dann ungewiß i. S. v. § 2313 Abs. 2 BGB , wenn nicht sicher ist, ob er überhaupt besteht oder ob er dem Erblasser oder einer anderen Person zusteht (BGH FamRZ 1977, 128, 130; BGHZ 3, 395, 397) [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51] . - OLG Koblenz, 27.05.1993 - 6 W 128/93
Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über des Wert des Nachlasses; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94
Den Tag des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes hat nunmehr ausdrücklich auch das OLG Koblenz als maßgebend angesehen (DtZ 1993, 253, 254).