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   OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14   

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https://dejure.org/2015,6833
OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14 (https://dejure.org/2015,6833)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.03.2015 - 1 Ss 84/14 (https://dejure.org/2015,6833)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. März 2015 - 1 Ss 84/14 (https://dejure.org/2015,6833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AO § 374 Abs. 2 S. 2; StGB § 46; MRK Art. 6 Abs. 1
    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme eines minder schweren Falls der gewerbemäßigen Steuerhehlerei wegen fehlender Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität; Feststellung der Kenntnis des Angeklagten vom Schuldvorwurf als ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme eines minder schweren Falls der gewerbemäßigen Steuerhehlerei wegen fehlender Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität; Feststellung der Kenntnis des Angeklagten vom Schuldvorwurf als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 374 Abs. 2 S. 2; StGB § 46; MRK Art. 6 Abs. 1
    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Annahme eines minder schweren Falles der Steuerhehlerei muss tragfähig begründet werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Die Vorgehensweise der Kammer ist zwar rechtsfehlerhaft, weil der Steuertarif gemäß § 4 Abs. 1 S.1 Nr. 1 TabStG a.F. vom sog. Kleinverkaufspreis (§ 5 Abs. 1 TabstG a.F.) abhängt und dieser näher darzulegen ist (BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).

    Denn der Betrag von 13, 76 Cent pro Zigarette, von dem die Kammer ausgegangen ist, beruht auf einem Kleinverkaufspreis von 21 Cent pro Zigarette, wie die nachfolgende Berechnung zeigt: Die laut der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen gemäß § 4 Abs. 1 S. 4 TabStG a.F. anzusetzende sog. "gängigste Preisklasse" für Zigaretten i. S. d. § 4 Abs. 1 S.2 TabStG a. F. betrug zur Tatzeit (im Jahr 2008) genau 4,- EUR je 17 Stück Zigaretten, also 23, 529 Cent pro Stück (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).

    Der denkbar niedrigste Steuersatz betrug zur Tatzeit 13, 64 Cent pro Zigarette und wurde bei einem Kleinverkaufspreis von 21, 769 Cent erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Das wegen des Zeitablaufs abnehmende Strafbedürfnis und die Belastung, die mit einer langen Verfahrensdauer verbunden ist, sind im Rahmen der Strafzumessung unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Verfahrensdauer auf einem konventionswidrigen Verhalten der Strafverfolgungsbehörden beruht (BGH, Beschluss vom 16.06.2009, 3 StR 173/09, juris, Rn. 5; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 61).

    Denn die Frage, ob die konventionswidrige Verfahrensdauer auf einem konventions- und rechtsstaatswidrigen Verhalten beruht, ist aus der Strafzumessungsentscheidung herausgelöst und deshalb von dieser zu trennen (BGH, Beschluss vom 16.06.2009, 3 StR 173/09, juris, Rn. 5; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 773).

  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Im Rahmen der Revision des Angeklagten ist jedoch schon deshalb zu seinen Gunsten von der erforderlichen Kenntnis auszugehen, weil die Kammer zugleich eine konventionswidrige Verfahrensdauer festgestellt hat, was ebenfalls Kenntnis vom Schuldvorwurf voraussetzt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 50; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 122).

    Eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung setzt insbesondere voraus, dass der Betroffene Kenntnis vom Schuldvorwurf hat (BGH NStZ-RR 2006, 50; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 122).

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08

    Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sich die Kammer bei der Bestimmung des Kleinverkaufspreises im Wege der Schätzung am durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Markenzigaretten des unteren Preissegments orientieren darf, wenn in Deutschland kein legaler Kleinverkaufskaufspreis existiert (BGH, Beschluss vom 20.11.2008, 1 StR 546/08, juris, Rn. 11).
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Das Verschlechterungsverbot ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn das angefochtene Urteil einen Kompensationsausspruch enthält (BGH, Beschluss vom 13.02.2008, 3 StR 563/07, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2011, 32 Ss 116/11, juris, Rn.3).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Dennoch ist das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes (Zuordnung zum Bereich der organisierten Kriminalität) nicht geeignet, das Vorliegen eines minder schweren Fall tragend zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 12.02.2015, 5 StR 536/14, Rn. 3).
  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Die Rechtsfolgenentscheidung kann auch nicht mit der Begründung gehalten werden, dass die vorgenannten Strafzumessungsfehler durch die durchaus großzügige Anwendung der Vollstreckungslösung (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 21.02.2013, 1 StR 633/12, juris, Rn. 47 sowie Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 781 f.) kompensiert werden.
  • OLG Celle, 22.12.2011 - 32 Ss 116/11

    Reichweite des strafprozessualen Verbots der Schlechterstellung im Fall eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
    Das Verschlechterungsverbot ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn das angefochtene Urteil einen Kompensationsausspruch enthält (BGH, Beschluss vom 13.02.2008, 3 StR 563/07, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2011, 32 Ss 116/11, juris, Rn.3).
  • LG Bielefeld, 07.11.2018 - 9 KLs 15/18
    Die Kammer hat in keinem der 10 festgestellten Fälle bei einer Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände (vgl. hierzu Jäger in Klein, AO (13. Aufl.), § 374, Rn. 63; sowie Urteil des OLG Braunschweig vom 18.3.2015, Az. 1 Ss 84/14, juris Rn. 16 ff.) einen gemilderten Strafrahmen nach § 374 Abs. 2 Satz 2 AO angenommen.
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