Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AO § 374 Abs. 2 S. 2; StGB § 46; MRK Art. 6 Abs. 1
Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme eines minder schweren Falls der gewerbemäßigen Steuerhehlerei wegen fehlender Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität; Feststellung der Kenntnis des Angeklagten vom Schuldvorwurf als ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme eines minder schweren Falls der gewerbemäßigen Steuerhehlerei wegen fehlender Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität; Feststellung der Kenntnis des Angeklagten vom Schuldvorwurf als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 374 Abs. 2 S. 2; StGB § 46; MRK Art. 6 Abs. 1
Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Annahme eines minder schweren Falles der Steuerhehlerei muss tragfähig begründet werden
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 27.08.2014 - 7 Ns 90/14
- OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 07.11.2018 - 9 KLs 15/18 Die Kammer hat in keinem der 10 festgestellten Fälle bei einer Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände (…vgl. hierzu Jäger in Klein, AO (13. Aufl.), § 374, Rn. 63; sowie Urteil des OLG Braunschweig vom 18.3.2015, Az. 1 Ss 84/14, juris Rn. 16 ff.) einen gemilderten Strafrahmen nach § 374 Abs. 2 Satz 2 AO angenommen.