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   OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12   

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https://dejure.org/2012,21268
OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12 (https://dejure.org/2012,21268)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.07.2012 - 8 W 32/12 (https://dejure.org/2012,21268)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 8 W 32/12 (https://dejure.org/2012,21268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 4 S. 2; ZPO § 492 Abs. 1
    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwendungsausschluss gegen ein Sachverständigengutachten im Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Partei darf zu Gutachten weiterhin Stellung nehmen, wenn die Fristsetzung nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren? (IBR 2012, 622)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Ist die Zustellung - wie hier - nicht erfolgt und handelt es sich dabei um eine Ausschlussfrist, so wird die gesetzte Frist nicht wirksam in Gang gesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1980, Tz. 20 - VII ZR 147/79 - NJW 1980, 1167).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass das selbständige Beweisverfahren im Falle einer nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 gesetzten Frist zur Stellungnahme mit Fristablauf beendet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2002, Tz. 12 - VIII ZR 228/00 - NJW 2002, 1640).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO scheidet schon deshalb aus, weil eine Zustellung offenbar nicht beabsichtigt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, Tz. 11 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192; OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2005, Tz. 5 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2003, Tz. 4 - 16 W 115/03 - OLGR Schleswig 2003, 470).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Ist mithin keine wirksame Frist gesetzt worden, so endet das selbständige Beweisverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens, soweit keine Anträge einer Partei zur Ergänzung gestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009, Tz. 7 - VII ZR 200/08 - BauR 2009, 979).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Eine Einschränkung des Beschwerderechts, wie sie in den Fällen zu erfolgen hat, in denen im selbständigen Beweisverfahren die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2010 -VI ZB 59/09 - BauR 2010, 932), kommt hier nicht zum Tragen, weil die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 13.06.2012 auch eine Erläuterung und Ergänzung des bisherigen Gutachtens im Rahmen der Beweisfragen beantragt hat.
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Ein Ausschluss mit Einwendungen, Fragen oder Anträgen kann aber nur dann ausgelöst werden, wenn die Parteien zuvor auf die Folgen einer Nichtbeachtung der richterlichen Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010, Tz. 13 - VII ZR 172/09 - BauR 2011, 287; OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009 - 16 W 19/09 - NJW-RR 2009, 1364, 1365; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 W 86/12 - zitiert bei juris)).
  • OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91

    Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Die Angemessenheit dieses Zeitraumes bestimmt sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und wird maßgeblich durch den Umfang und die objektive Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmt (vgl. OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2001 - 8 W 253/01 -, zitiert bei Juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2010 - 7 W 6/10 - zitiert bei Juris; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 411 Rz. 5 c).
  • OLG Celle, 15.08.2005 - 4 W 165/05

    Voraussetzungen der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens durch Ablauf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO scheidet schon deshalb aus, weil eine Zustellung offenbar nicht beabsichtigt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, Tz. 11 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192; OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2005, Tz. 5 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2003, Tz. 4 - 16 W 115/03 - OLGR Schleswig 2003, 470).
  • OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Ein Ausschluss mit Einwendungen, Fragen oder Anträgen kann aber nur dann ausgelöst werden, wenn die Parteien zuvor auf die Folgen einer Nichtbeachtung der richterlichen Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010, Tz. 13 - VII ZR 172/09 - BauR 2011, 287; OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009 - 16 W 19/09 - NJW-RR 2009, 1364, 1365; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 W 86/12 - zitiert bei juris)).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 8 W 253/01

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
    Die Angemessenheit dieses Zeitraumes bestimmt sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und wird maßgeblich durch den Umfang und die objektive Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmt (vgl. OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2001 - 8 W 253/01 -, zitiert bei Juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2010 - 7 W 6/10 - zitiert bei Juris; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 411 Rz. 5 c).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 7 W 6/10

    Frist für die Anbringung von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10

    Selbständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angeordneter

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2012 - 4 W 86/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung wegen der Nichtnutzung

  • OLG Schleswig, 21.08.2003 - 16 W 115/03

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Frankfurt, 21.08.2019 - 13 W 40/19

    Selbstständiges Beweisverfahren: Angemessener Zeitraum für Einwendungen bei

    Dabei sind für die Angemessenheit dieses Zeitraums die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wozu auch Umfang und Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmend sind (OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2013, 16 W 41/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.7.2012, 8 W 32/12).
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