Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- markenmagazin:recht
§ 55 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 und 26 MarkenG
Umfang des Löschungsanspruchs bei Teilbenutzung einer Marke - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 49 Abs. 1 S. 1 MarkenG; § 49 Abs. 26 MarkenG; § 49 Abs. 3 MarkenG; § 55 Abs. 1 MarkenG; § 55 Abs. 2 S. 1 MarkenG
Voraussetzungen der Teillöschung einer Registermarke
- OLG Braunschweig
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
In welchem Umfang wird eine Marke bei Teillöschung aufrecht erhalten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilnutzung einer Registermarke; Anforderungen an die rechtserhaltende Nutzung einer eingetragenen Marke; Prüfung eines Teillöschungsanspruchs für einen Teil der eingetragenen Waren anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten "Minimallösung"; Voraussetzungen für einen ...
- kanzlei.biz
Löschungen von Registermarken
- Judicialis
MarkenG § 55 Abs. 1; ; MarkenG § 55 Abs. 2 S. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 1 S. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 3; ; MarkenG § 49 Abs. 1 S. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Teillöschung einer Registermarke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 27.03.2007 - 21 O 1734/06
- OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 238 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87
"Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
b) Unter Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze ergibt sich, dass bei einer Teilnutzung kein Löschungsanspruch für Waren und Dienstleistungen besteht, wenn diese in ihren Eigenschaften und Zweckbestimmungen mit der Ware oder Dienstleistung übereinstimmen, für die eine Benutzung erfolgt (so schon BGH, Urteil vom 13.07.1989 - I ZR 157/87 - GRUR 1990, 39, 40 f. - Taurus) oder der Bereich der Waren und Dienstleistungen, für die keine Benutzung besteht, sich nicht klar als Unterkategorie definieren und damit eingrenzen lässt. - BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03
Ichthyol II
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
aus der Entscheidung Ichthyol (BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 110/03 - GRUR 2006, 937, 939) ergibt sich die Tendenz, dass er diese Rechtsprechung fortführen wird. - EuG, 13.02.2007 - T-256/04
Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Auch das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft stellt unmissverständlich klar, dass die Benutzung einer Marke für eine bestimmte Ware nicht automatisch dazu führt, dass nur für diese einzelne Ware der Markenschutz besteht mit der Konsequenz, dass eine weitergehende Eintragung automatisch zu löschen sei (vgl. Urteil des EuG vom 13.02.2007 - T 256/04 - Bl. 187 Rn 23 Bd. II d. A.) und folgt damit nicht der Minimallösung:.
- BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97
IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Eine rechtserhaltende Benutzung stellt nämlich jede Verwendung der Marke dar, die der Verkehr auf Grund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände als einen zeichenmäßigen Hinweis auf die Herkunft der Waren ansieht (BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZB 17/97 - GRUR 2000, 890 - Immunine/Imukin). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Ob die Benutzung der Wortmarke "Rounder" auf Rechnungen eine ausreichende Benutzung im Sinne des § 26 MarkenG darstellt, kann dahinstehen, weil eine Wortmarke insbesondere auch durch die Benutzung eines Wort/Bildzeichens mit dem Wortbestandteil rechtserhaltend benutzt werden kann, wenn der kennzeichnende Charakter der Wortmarke auch in dieser Benutzungsform enthalten ist (BGH, Beschluss vom 06.05.1999 - I ZB 54/96 - GRUR 1999, 995, 996 HONKA). - BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95
"ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Soweit das Landgericht in der Benutzung der Wort/Bildmarke "Rounder" zugleich eine Benutzung der reinen Wortmarke "Rounder" gesehen habe, befinde sich die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1998, 1014 - Ecco II). - OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 119/00
Verwechslungsfähigkeit von Arzneimittelmarken - rechtserhaltende Nutzung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
a) Nach Auffassung des erkennenden Senates ist diese Frage dahingehend zu beantworten, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur erweiternden Minimallösung hierzu fortzuschreiben und anzuwenden ist (…so auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 26 Rdnr. 139. a.A. OLG Köln, Urteil vom 19.01.2001 - 6 U 119/00 - GRUR 2002, 264, 268 - DONA/PROGONA und Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. § 49 Rdnr. 28 ff., die sich für die Maximallösung aussprechen). - BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
"JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung JOHN LOBB (BGH, Beschluss vom 16.07.1998 - I ZB 5/96 - GRUR 1999, 164, 165) darauf hingewiesen, dass es ohne Relevanz ist, ob bei der Benutzung der Wortmarke "JOHN LOBB" die jeweiligen Anfangsbuchstaben "J" und "L" grafisch hervorgehoben werden. - OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 151/97
Anspruch auf Unterlassung des Anbringens von Zeichen, die im wesentlichen aus …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Grundsätzlich trägt nämlich die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Löschungsanspruchs, mithin für die Voraussetzungen des Verfalls (Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., § 55 Rn. 12 sowie OLG Hamburg, Urt. v. 04.06.1998 - 3 U 151/97 - GRUR 1999, 339, 341 - Y). - BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05
LOTTOCARD
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Ob und in welchem Umfang bei einer Benutzung der Registermarke für einen Teil der eingetragenen Waren ein Teillöschungsanspruch besteht, ist entsprechend der vom Bundesgerichtshof zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes entwickelten erweiternden Minimallösung zu prüfen (so jetzt auch BGH, Urt. v. 1004.2008- I ZR 167/05 - LOTTOCARD - zitiert bei Juris). - EuGH, 11.05.2006 - C-416/04
Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
- OLG Nürnberg, 28.02.2019 - 3 U 1295/18
Teillöschung der eingetragenen deutschen Wortmarke
Der Oberbegriff "Bekleidungsstücke" kann bei einer Teilnutzung durch den Vertrieb von "Hosen" nicht auf andere engere Unterbegriffe zurückgeführt werden, respektive den der "Beinbekleidung" (OLG Braunschweig, BeckRS 2008, 26051).