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   OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20   

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https://dejure.org/2020,45892
OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20 (https://dejure.org/2020,45892)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.11.2020 - 11 U 315/20 (https://dejure.org/2020,45892)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. November 2020 - 11 U 315/20 (https://dejure.org/2020,45892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; Aufleuchten eines Warnsymbols bei der Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur; Prüfung der elektronischen Signatur durch Büropersonal

  • IWW

    § 85 Abs. 2, § 130 Nr. 6, § 130a, § 139, § 233, § 520 Abs. 2 S. 1, § 522 Abs. 1, Abs. 5 ZPO
    Zivilprozessordnung

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAO, § 51 BRAO
    Versand per beA: Anwalt muss auf Warnsymbol in Kanzleisoftware achten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Qualifizierte elektronische Signatur im beA: Warnsignale sind zu prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristversäumnis durch Anwaltsverschulden bei fehlerhafter elektronischer Signatur

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte elektronische Signatur im beA: Warnsignale sind zu prüfen! (IBR 2021, 331)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte elektronische Signatur im beA: Warnsignale sind zu prüfen! (IMR 2021, 296)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1604
  • MDR 2021, 578
  • AnwBl 2021, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Ursächlich ist jedes Verschulden, bei dessen Fehlen die Frist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht versäumt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14 -, juris Rn. 8).

    Dazu ist von der Partei ein Verfahrensablauf vorzutragen, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2015, a. a. O.).

    Wird die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil innerhalb der laufenden Frist ein nicht unterschriebener und damit zur Einhaltung der Frist nicht geeigneter Schriftsatz bei dem Gericht eingegangen ist, ist grundsätzlich von einem dem Berufungskläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Anwaltsverschulden auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14 -, juris Rn. 10).

    Es ist nämlich die Pflicht eines Rechtsanwalts, für einen mangelfreien Zustand der ausgehenden Schriftsätze zu sorgen, wozu die gemäß § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2015, a. a. O.).

    Von dem Vorhandensein einer Unterschriftenkontrolle kann das Gericht nicht ausgehen, wenn es in diesem Punkt an den erforderlichen Angaben der eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen fehlt; eines vorherigen Hinweises bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14 -, juris Rn. 13).

  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Es fehlt hier somit bereits an einem zusammenhängenden, auf den hier zu beurteilenden Fall zugeschnittenen Vortrag der eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2014, XI ZB 13/13 -, juris Rn. 19).

    Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2014, a. a. O.; Beschluss vom 21.02.2002 - IX ZA 10/01 -, juris Rn. 14).

    Der Senat war auch nicht gehalten, den Kläger auf seinen unzureichenden Vortrag gem. § 139 ZPO hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Beim Fehlen einer notwendigen Unterschrift der Prozessbevollmächtigten kommt nur dann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn die Prozesspartei darauf vertrauen durfte, dass dem Gericht das Fehlen der Unterschrift bei fristgerechter Bearbeitung der Sache im ordentlichen Geschäftsgang auffallen und ein entsprechender Hinweis auf den Mangel so rechtzeitig erteilt wird, dass ein formgerechter Schriftsatz innerhalb der noch laufenden Frist ohne weiteres gestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZB 99/08 -, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 17 U 423/19

    Versäumung der Berufungsfrist: Einreichung einer Berufungsschrift als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Die qeS ersetzt die technisch nicht mögliche Unterzeichnung des elektronisch eingereichten Dokuments (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2020 - 2 AZR 43/20 -, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 17 U 423/19 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 23.11.2006 - X ZB 5/06

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Er darf aber auf die korrekte Übermittlung eines Schriftsatzes vertrauen, wenn er sich an die Anweisungen einer fehlerhaften Bedienungsanleitung hält und der Fehler für ihn nicht erkennbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - X ZB 5/06 -, juris Rn. 11 zu einem Telefaxgerät).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2014, a. a. O.; Beschluss vom 21.02.2002 - IX ZA 10/01 -, juris Rn. 14).
  • LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19

    Darlehenswiderruf; Gesetzlichkeitsfiktion; Kaskadenverweis; Kreditschutzbrief;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 02.07.2020, Az. 5 O 1407/19 (534) wie folgt abzuändern:.
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13

    Erforderlichkeit einer unterschriebenen Berufungsschrift bei Beifügung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    So kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - IX ZB 47/13-, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Eine Hinweispflicht besteht nur bezogen auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VI ZB 45/16 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.10.2011 - LwZB 2/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20
    Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten schließt die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine Anweisung an seine Angestellten dafür Vorsorge getroffen hatte, dass bei normalem Verlauf der Dinge die versäumte Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - LwZB 2/11 -, juris Rn. 12).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

  • BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 5 A 1048/19

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; Elektronisches Gerichts- und

  • OLG Koblenz, 10.10.2022 - 9 UF 438/22

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im elektronischen Rechtsverkehr

    § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO bezieht sich deshalb nur auf elektronische Dokumente, die die unmittelbar im Gesetz vorgesehenen Formvoraussetzungen erfüllen, also entweder mit qualifizierter Signatur oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (vgl. BT-Drs. 17/12634, 27; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2020 - 11 U 315/20 -, juris, Rdnr. 45; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 17 U 423/19 -, juris, Rdnr. 16).

    Es ist nämlich die Pflicht eines Rechtsanwalts, für einen mangelfreien Zustand der ausgehenden Schriftsätze zu sorgen, wozu die gemäß § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift gehört (vgl. zu allem Vorstehenden BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - V ZB 161/14 -, juris, Rdnr. 10, m.w.N.; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08 -, juris, Rdnr. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2020 - 11 U 315/20 -, juris, Rdnr. 50).

    17 Dem entsprechend muss ein Rechtsanwalt dafür sorgen, dass das elektronische Dokument mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2020 - 11 U 315/20 -, juris, Rdnr. 50).

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - V ZB 161/14 -, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - XI ZB 13/13 -, juris, Rdnr. 20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2020 - 11 U 315/20 -, juris, Rdnr. 65, jew. m.w.N.).

  • BGH, 28.07.2022 - III ZB 65/21

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geltendmachung von

    c) Anders als die Rechtsbeschwerde meint, steht der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 18. November 2020 (NJW 2021, 1604 Rn. 35 ff).
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