Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Überbau: Duldungspflicht bei nachträglich angebautem Eingang mit Einfassung auf dem Nachbargrundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 97 Abs. 1 BGB ; § 912 BGB ; § 1004 BGB ; § 1004 Abs. 1 BGB ; § 1004 Abs. 2 BGB ; § 529 Abs. 2 ZPO ; § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
Voraussetzungen der Duldungspflicht in Bezug auf nachbarschaftliche Grundstücksbeeinträchtigungen durch Werbeschilder und Geschäftseingänge; Voraussetzungen einer rechtmäßigen Bebauung i.S.d. § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Duldungspflicht aus nachbarrechtlichem ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Duldungspflicht in Bezug auf nachbarschaftliche Grundstücksbeeinträchtigungen durch Werbeschilder und Geschäftseingänge; Voraussetzungen einer rechtmäßigen Bebauung i.S.d. § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Duldungspflicht aus nachbarrechtlichem ...
- Judicialis
BGB § 97 Abs. 1; ; BGB § 912; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 912; BGB § 1004 Abs. 1, 2
Keine Duldungspflicht gem. §§ 912 , 1004 Abs. 2 BGB bei nachträglicher Bildung eines Eingangs zu einem Ladenlokal sowie der dazugehörigen Eingangsumfassung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Duldung einer nachträglichen Überbauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 05.08.2002 - 5 O 3561/01
- OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85
Neigung der Grenzmauer
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
So trifft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 97, 292 ff. die Neigung einer bereits vorhandenen Grenzmauer eines Gebäudes (und damit eines bereits vorhandenen Baukörpers).Die danach vorzunehmende Differenzierung zwischen einem nachträglich angefügten (äußerlich abtrennbaren) Bauteil und einem dem vorhandenen Baukörper selbst vergrößernden oder einen selbständigen Baukörper bildenden Neubau entspricht auch dem Zweck des § 912 BGB, der lediglich verhindern will, dass bei einem sogenannten entschuldigten Grenzüberbau vorhandene Bauwerke nachträglich mindestens teilweise wieder abgerissen werden müssen (vgl. BGHZ 97, 292, 294).
- BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71
Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung gegen äußere Einflüsse Schutz gewährt und den Eintritt von Menschen gestattet (BGH DB 72, 2298).Die sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Pflichten können nur ausnahmsweise zu einer Einschränkung des Eigentums des Nachbarn führen (BGH DB 72, 2298).
- BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Die weiterhin zitierte Entscheidung des BGH LM Nr. 9 (= BGH MDR 61, 670) betrifft ebenfalls die Erweiterung eines Gebäudes durch Hinausrücken einer Mauer, mithin die Vergrößerung eines bereits vorhandenen Baukörpers.
- BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82
Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils verwiesen werden, wonach schuldrechtliche Vereinbarungen ohne dingliche Sicherung den Rechtsnachfolger nicht binden (vgl. BGHZ 66, 37, 39; NJW 83, 1113 oben). - BayObLG, 02.07.1990 - BReg. 1 Z 285/89
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Eine Baugenehmigung reicht nämlich in aller Regel nicht aus, um eine Duldungspflicht im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB zu begründen (vgl. BGH LM Nr. 44; BayObLG ZMR 90, 418;… Staudinger-Gursky BGB, 13. Aufl., Rn. 177 zu § 1004 mit weiteren Nachweisen;… Palandt- Bassenge, BGB, 62. Aufl., Rn. 40 zu § 1004). - BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.02.2003 - 7 U 128/02
Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils verwiesen werden, wonach schuldrechtliche Vereinbarungen ohne dingliche Sicherung den Rechtsnachfolger nicht binden (vgl. BGHZ 66, 37, 39; NJW 83, 1113 oben).