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   OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16   

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https://dejure.org/2017,8453
OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,8453)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.03.2017 - 1 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,8453)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. März 2017 - 1 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,8453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 745 Abs. 2; FamGKG § 42 Abs. 1; FamGKG § 51 Abs. 1; FamGKG § 48; GKG § 41 Abs. 1; GKG § 41 Abs. 2; GKG § 41 Abs. 5; GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; ZPO § 9
    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige Familienheim durch einen geschiedenen Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige Familienheim durch einen geschiedenen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiensache: Verfahrenswert einer unter geschiedenen Ehegatten verlangten Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige Familienheim durch einen geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenswert einer unter geschiedenen Ehegatten verlangten Nutzungsentschädigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Dieser Regelung liegt ebenfalls der soziale Schutzgedanke zu Grunde, ein übermäßiges Anwachsen der Verfahrenskosten zu verhindern (vgl. BGH NJW 1967, 1863; OLG Frankfurt a. M. AnwBl. 1984, 203; OLG Köln FamRZ 2001, 239; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., 2017, § 41 GKG Rn. 2; BeckOK KostR/Schindler GKG § 41, vor Rn. 1; Binz/Dörndorfer GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., 2014, § 41 Rn. 1, - über beck-online; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q).
  • OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07

    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung, die von dem für das Zivilrecht geltenden § 41 Abs. 1 GKG nicht direkt erfasst sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 938), kann hierauf im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 42 Abs. 1 FamGKG zurückgegriffen werden.
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10

    Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Nach einer Ansicht bemisst sich der Verfahrenswert für einen solchen Entschädigungsanspruch auch im Nachscheidungsfall nach § 48 FamGKG, der für Ansprüche auf Nutzungsvergütung während der Trennung gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB einen Regelverfahrenswert von 3.000,00 EUR vorsieht (OLG Hamm FamRZ 2013 1421; FamRZ 2011, 892).
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Während Ansprüche auf Nutzungsvergütung während der Trennungszeit gemäß § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB im Wohnungszuweisungsverfahren geltend gemacht werden können, ist diese Möglichkeit für entsprechende Ansprüche nach der Scheidung in § 1568 a BGB gerade nicht vorgesehen (vgl. OLG Naumburg a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2014, 1 WF 104/14 - über juris), so dass hierin keine Wohnungssache im Sinne des Kostenrechts gesehen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylklage; Asylprozess; Asylrechtsstreit;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 18 W 80/99

    Streitwert des Nutzungsentgelts bei Überlassung einer Ehewohnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Dieser Regelung liegt ebenfalls der soziale Schutzgedanke zu Grunde, ein übermäßiges Anwachsen der Verfahrenskosten zu verhindern (vgl. BGH NJW 1967, 1863; OLG Frankfurt a. M. AnwBl. 1984, 203; OLG Köln FamRZ 2001, 239; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., 2017, § 41 GKG Rn. 2; BeckOK KostR/Schindler GKG § 41, vor Rn. 1; Binz/Dörndorfer GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., 2014, § 41 Rn. 1, - über beck-online; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q).
  • OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13

    Familienverfahren: Verfahrenswert bei Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
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