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   OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20   

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OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20 (https://dejure.org/2020,9428)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.04.2020 - 3 W 37/20 (https://dejure.org/2020,9428)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. April 2020 - 3 W 37/20 (https://dejure.org/2020,9428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 58 ff. FamFG; § 1960 Abs. 1 BGB
    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von Aktienvermögen im Rahmen einer Nachlasspflegschaft; Durch Corona-Krise verursachte Verwerfungen auf dem Kapitalmarkt

  • IWW

    §§ 58 ff. FamFG; § 1960 Abs. 1 BGB
    FamFG, BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Formwirksame Errichtung Testament bei vorhandenen 2 Exemplaren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1812 Abs. 1 ; BGB § 1915 ; BGB § 1960
    Nachlasspflegschaft: Keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (hier: Aktien)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Pflicht des Nachlasspflegers zur Auflösung eines Aktiendepots

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachlasspflegschaft: Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Pflicht des Nachlasspflegers zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (hier: Aktien) trotz Corona-Krise

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Pflicht eines Nachlasspflegers zur Auflösung eines Aktiendepots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht der Auflösung des Aktiendepots durch den Nachlasspfleger

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 710
  • MDR 2020, 932
  • FGPrax 2020, 131
  • FamRZ 2020, 1415
  • Rpfleger 2020, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19

    Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fortführung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).

    Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben auch dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).

    Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714; Lafontaine , in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).

    Überschreitet der Umfang der Investitionen in vergleichsweise risikobehaftete Anlageformen insgesamt das noch hinnehmbare Risiko, führt dies jedoch nicht dazu, dass ein vollständiger Ausstieg aus diesem Investment gerechtfertigt ist; der Anteil der risikobehafteteren Anlageformen ist vielmehr auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).

    Gegenstand der Prüfung des Nachlassgerichts bzw. des Beschwerdegerichts ist die Frage, ob eine beabsichtigte Umschichtung des Vermögens dem pflichtgemäßen Ermessen als Nachlasspfleger entspricht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).

  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 136/17
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fortführung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).

    Der Beschwerdeführer ist als bestellter Nachlasspfleger gegen den angegriffenen Beschluss nach § 59 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 8).

    Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714; Lafontaine , in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - der vom Nachlasspfleger bei Wahrnehmung dieses Interesses eingenommene Standpunkt sachlich gut vertretbar ist, widerspräche es billigem Ermessen, ihn mit den Gerichtskosten zu belasten, wenn er sich mit dieser Position im Ergebnis nicht durchzusetzen vermag (OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 14).

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 334/12

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Überweisung eines Geldbetrages aus dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    a) Die für eine Verfügung über Wertpapiere durch den Nachlasspfleger gemäß §§ 1812 Abs. 1, 1915 BGB erforderliche Genehmigung des Nachlassgerichts ist zu erteilen, wenn dies dem Interesse der unbekannten Erben entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 334/12 -, NJW-RR 2013, 323 zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung, für die aufgrund der Verweisungsnorm des 1908i BGB dieselben Maßstäbe gelten; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17 -, NLPrax 2019, 30, juris-Rn. 12).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230; Fröschle , in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20; Kroll-Ludwigs , in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13 ; Veit , in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]).
  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    a) Die für eine Verfügung über Wertpapiere durch den Nachlasspfleger gemäß §§ 1812 Abs. 1, 1915 BGB erforderliche Genehmigung des Nachlassgerichts ist zu erteilen, wenn dies dem Interesse der unbekannten Erben entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 334/12 -, NJW-RR 2013, 323 zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung, für die aufgrund der Verweisungsnorm des 1908i BGB dieselben Maßstäbe gelten; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17 -, NLPrax 2019, 30, juris-Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19

    Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Hieraus folgt, dass die Sicherung des Nachlasses Vorrang hat vor seiner Vermehrung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019 - 21 W 142/19 -, juris-Rn. 11; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • KG, 20.05.1968 - 1 W 1274/68
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714; Lafontaine , in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230; Fröschle , in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20; Kroll-Ludwigs , in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13 ; Veit , in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]).
  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
    Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts vorzunehmen; maßgebender Gesichtspunkt ist das Gesamtinteresse, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (BGH, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89 -, FamRZ 1990, 208).
  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19

    Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden

    Die Bestimmung begründet keine Pflicht, nicht mündelsichere Kapitalanlagen, die der Betreuer bei Amtsbeginn bereits vorfindet, umzuwandeln (RGZ 137, 320, 323; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 W 37/20 K-, juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 714, bei juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 136/17 - juris Rn. 12; KG NJW 1968, 1836; Kroll-Ludwigs, a. a. O., § 1806 Rn. 7; Schulte-Bunert, a. a. O. § 1806 Rn. 4; Staudinger/Veith, a. a. O., § 1806 Rn. 10; Zimmermann in: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1806 BGB Rn. 6; Fröschle, a. a. O., § 1806 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2023 - 14 W 112/22

    Anfechtung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers

    Die Erhaltung kann in der Regel aber nicht gegenständlich, sondern muss wertbezogen verstanden und beurteilt werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 - 3 W 37/20, FGPrax 2020, 131).
  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Die Sicherung und der Erhalt des Nachlasses haben ausweislich des Regelungszusammenhanges der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB Vorrang vor seiner Vermehrung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 W 37/20 -, Rn. 13, juris).
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