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   OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14418
OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12 (https://dejure.org/2012,14418)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.06.2012 - Ws 162/12 (https://dejure.org/2012,14418)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 (https://dejure.org/2012,14418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Haftentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weitere Beschwerde gegen zwischenzeitlich aufgehobene Haftbefehle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorführhaftbefehl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris).

    Das gilt allerdings nur dann, wenn der Vorführungsbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung ausreicht (BVerfGE 32, 87; NJW 2007, 2318; KG VRS 129, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2012, 385; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 295; Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, zu § 230, Rn. 19).

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

    Denn danach kann gegen den wegen des Ausbleibens des Antragstellers in der Hauptverhandlung vom Strafrichter nach § 230 Abs. 2 StPO erlassenen Haftbefehl vom 5. Mai 2011, der der Festnahme des Antragstellers am 11. Mai 2011 zugrunde lag, Beschwerde erhoben werden (vgl. Gmei in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 230 Rn. 18), auch wenn die durch den Haftbefehl angeordnete Freiheitsentziehung inzwischen durchgeführt und beendet worden ist (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2005 - 2 BvR 2233/04 - juris Rn. 21 f.; OLG Braunschweig, B.v. 20.6.2012 - Ws 162/12 - juris Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -).
  • KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16

    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

    Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
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