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   OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20   

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https://dejure.org/2022,18539
OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20 (https://dejure.org/2022,18539)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.07.2022 - 1 UF 180/20 (https://dejure.org/2022,18539)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 1 UF 180/20 (https://dejure.org/2022,18539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 4 FaF; § 42 FaF; § 68 Abs. 3 S. 1 FaF
    Antrag auf Berichtigung der Niederschrift über eine nichtöffentliche Sitzung; Offenbare Unrichtigkeit einer Niederschrift; Nicht entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 28 Abs. 4 ; FamFG § 42
    Berichtigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung in einer Sorgerechtssache

  • rechtsportal.de

    FamFG § 28 Abs. 4 ; FamFG § 42
    Berichtigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung in einer Sorgerechtssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1304
  • FamRZ 2022, 1718
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16

    Kindschaftssache: Anforderungen an den Vermerk über einen Anhörungstermin

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das FamFG ausdrückliche Vorgaben über die Form und den Inhalt der zu fertigenden Niederschrift oder für die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts nicht enthält (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2020, 5 UF 113/20 - juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1).

    Anderes gilt gemäß § 36 Abs. 2 FamFG lediglich bei der Protokollierung eines Vergleichs (KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1) oder in Bezug auf Anträge, um der Form des § 25 Abs. 1 FamFG Genüge zu tun (Bahrenfuss/Rüntz, a.a.O., § 28 Rn. 43).

    Eine umfassende Protokollierung des Inhalts des Termins ist grundsätzlich nicht erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn. 1-5; Bahrenfuss/Rüntz, a.a.O., § 28 Rn. 39).

  • OLG Köln, 30.12.2021 - 2 Wx 336/21

    Wirksamkeit eines Kirchenaustritts Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20
    In entsprechender Anwendung von § 42 FamFG können daher lediglich Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden (OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2021, I-2 Wx 336/21 - juris Rn. 9; Keidel/Sternal, Kommentar zum FamFG, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 31; Bahrenfuss/Rüntz, Kommentar zum FamFG, 3. Auflage 2017, § 28 Rn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - 5 UF 113/20

    Abstammungsverfahren: Wirksamkeit der Protokollierung der Anerkennungserklärung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das FamFG ausdrückliche Vorgaben über die Form und den Inhalt der zu fertigenden Niederschrift oder für die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts nicht enthält (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2020, 5 UF 113/20 - juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2015 - 1 WF 64/15

    Keine sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung von Protokollberichtigungsantrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20
    Die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO finden im vorliegenden Verfahren keine Anwendung, da Verfahrensgegenstand die elterliche Sorge ist, so dass die nur für Familienstreitsachen geltende Verweisung in § 113 Abs. 1 FamFG nicht greift (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2015, 1 WF 64/15 - juris Rn. 3).
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