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   OLG Braunschweig, 20.10.1986 - 2 W 80/86   

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OLG Braunschweig, 20.10.1986 - 2 W 80/86 (https://dejure.org/1986,8108)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.10.1986 - 2 W 80/86 (https://dejure.org/1986,8108)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 2 W 80/86 (https://dejure.org/1986,8108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1987, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1986 - 9 U 199/85

    Sicherungsgrundschuld und Schuldanerkenntnis gegenüber einer Bank

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.10.1986 - 2 W 80/86
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.1.1986 - 9 U 199/85 Aus dem Tatbestand: Die Klägerin erstrebt aus einer für sie im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypothek einen dinglichen (Duldungs-)Titel gegen die Beklagte als Eigentümerin des Grundstücks.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1988 - 3 Wx 503/87

    Ausschluß von Löschungsansprüchen nach §§ 1179a Abs. 5, 1179b, 1196 BGB bei

    Der Löschungsanspruch wird jedoch als dinglicher oder verdinglichter Anspruch angesehen, der durch die gesetzliche Neuregelung zusätzlicher Rechtsinhalt des Grundpfandrechts geworden ist (so: BGH DNotZ 1987, 511, 512; OLG Braunschweig DNotZ 1987, 515 ; MünchKomm./Eickmann, 2. Aufl., § 1179a BGB , Rd.-Nr. 2 m. w. N.; Staudinger/ Scherübl, 12. Aufl., § 1179a BGB , Rd.-Nr.).

    Für dingliche Rechte trifft aber der Grundsatz, daß niemand sein eigener Gläubiger sein kann, nicht zu, da die Eigentümerrechte selbständige dingliche Rechte am eigenen Grundstück sind (so OLG Braunschweig DNotZ 1987, 515, 516), wie sich am Beispiel der ursprünglichen Eigentümergrundschuld nach § 1196 BGB erweist.

    Wenn aber die Bestellung einer Grundschuld am eigenen Grundstück möglich ist und der Löschungsanspruch nach der gesetzlichen Neuregelung Inhalt des Grundpfandrechts wird, ist es folgerichtig, den verdinglichten Löschungsanspruch des § 1179a Abs. 1 S.1 BGB auch als Inhalt der Eigentümergrundschuld anzuerkennen (so anscheinend auch BGH DNotZ 1987, 511, 512; OLG Braunschweig DNotZ 1987, 515, 517), Für diese Auffassung spricht schließlich auch, daß auch nach altem Recht bei Eintragung einer Eigentümergrundschuld zugunsten des jeweiligen Gläubigers dieser Grundschuld eine Löschungsvormerkung nach § 1179 BGB eingetragen werden konnte (vgl. Knopp, DNotZ 1969, 278 zu LG Frankfurt DNotZ 1968, 659).

  • BayObLG, 09.10.1991 - BReg. 2 Z 131/91

    Zum Ausschluss des gesetzlichen Löschungsanspruchs, wenn eine

    Bei der Bestellung einer Eigentümergrundschuld kann der Eigentümer den mit diesem Recht verbundenen, wenn auch vorerst gegenstandslosen Löschungsanspruch durch einseitige Erklärung gegenüber dem GBA ausschließen (einhellige Meinung: OLG Düsseldorf NJW 1988, 1798 = MittRhNotK 1988, 120; OLG Braunschweig MittBayNot 1986, 257 f. = DNotZ 1987, 515 ; Haegele/Schöner/Stöber, Rd.-Nr. 2626; Palandt/Bassenge, 50. Aufl., Rd.-Nr. 10; Soergel/Konzen, 12. Aufl., Rd.-Nr. 17; Staudinger/Scherübl, 12. Aufl., Rd.-Nr. 26; Erman/Räfle, B. Aufl., Rd.-Nr. 8, je zu § 1179 a BGB ; Scheiter, DNotZ 1987, 517 ).
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