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   OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92   

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https://dejure.org/1992,7189
OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7189)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.01.1992 - 2 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7189)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 2 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 336 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 577 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Zurückweisung eines beantragten Versäumnisurteils; Verkündung des Erlass eines abgelehnten Versäumnisurteils als vorhersehbares Ereignis; Gründe für die Anknüpfung an die Verkündung eines Beschluss über die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Zurückweisung eines beantragten Versäumnisurteils; Verkündung des Erlass eines abgelehnten Versäumnisurteils als vorhersehbares Ereignis; Gründe für die Anknüpfung an die Verkündung eines Beschluss über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 05.03.1985 - 13 T 16/85
    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92
    Entgegen der unter Berufung auf LG Köln MDR 1985, 593 [LG Köln 05.03.1985 - 13 T 16/85] vertretenen Auffassung der Klägerin begann die Beschwerdefrist auch nicht deshalb statt mit der Verkündung erst mit der Zustellung des Beschlusses zu laufen, weil der Beschluß in einem besonderen Termin verkündet worden ist, in dem die Klägerin als Antragstellerin nicht vertreten war.

    Das gilt umso mehr, als dem Gesetzgeber die auch in der Kommentarliteratur diskutierte Entscheidung des LG Köln MDR 1985, 593 [LG Köln 05.03.1985 - 13 T 16/85] nicht entgangen sein kann und er inzwischen hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, die Vorschrift des § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO im Hinblick auf die Ablehnung des Erlasses eines Versäumnisurteils zu ändern.

  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Auch in Fällen, in denen ein Beschluss durch Verkündung bekanntgegeben wird, beginnt die Beschwerdefrist erst mit der - nach § 329 Abs. 3 ZPO erforderlichen - Zustellung (MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 569 Rn. 4, 6; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 24. November 2000, BT-Drucks. 14/4722, S. 112; aA Anders aaO Rn. 9 unter Hinweis auf die vor dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ergangene Entscheidung OLG Braunschweig, MDR 1992, 292).
  • OLG Brandenburg, 31.07.1995 - 5 W 78/95

    Verfristung einer Beschwerde; Unbeachtlichkeit des Zeitpunkts der Bekanntgabe des

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