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   OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22   

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https://dejure.org/2022,26098
OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22 (https://dejure.org/2022,26098)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.09.2022 - 1 WF 112/22 (https://dejure.org/2022,26098)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. September 2022 - 1 WF 112/22 (https://dejure.org/2022,26098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 1 ZPO; § 28 SGB XII; § 113 Abs. 1 FamFG; § 127 Abs. 2 ZPO; §§ 567 ff. ZPO
    Beschwerde gegen die Höhe von Ratenzahlungen in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren; Berücksichtigung von Wohnkosten eines Antragstellers; Aufteilung von Wohnkosten auf mehrere Bewohner einer Wohnung im Verhältnis ihrer Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 ; SGB XII § 28
    Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung; Aufteilung der Wohnkosten auf mehrere Personen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 1 ; SGB XII § 28
    Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung; Aufteilung der Wohnkosten auf mehrere Personen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1587
  • NZM 2022, 895
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17

    Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
    Leben weitere Personen mit eigenen Einkünften mit im Haushalt eines Verfahrensbeteiligten, erfolgt die Verteilung der Unterkunftskosten zwar in der Regel ungeachtet des Verhältnisses ihrer Einkünfte nach der Anzahl der Personen (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 40; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2019 - 13 WF 17/19 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 3).

    Aber auch jenseits dieser Grenze kann ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925 EUR zu 2.569 EUR: OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 4; vgl. auch Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2010 - 6 WF 103/10, juris Rn. 3; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Rn. 56).

  • OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 13 WF 17/19

    Verfahrenskostenhilfe - Ermittlung eines Verfahrenskostenvorschussanspruchs gegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
    Leben weitere Personen mit eigenen Einkünften mit im Haushalt eines Verfahrensbeteiligten, erfolgt die Verteilung der Unterkunftskosten zwar in der Regel ungeachtet des Verhältnisses ihrer Einkünfte nach der Anzahl der Personen (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 40; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2019 - 13 WF 17/19 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
    Aber auch jenseits dieser Grenze kann ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925 EUR zu 2.569 EUR: OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 4; vgl. auch Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2010 - 6 WF 103/10, juris Rn. 3; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Rn. 56).
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03

    Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
    Eine Beteiligung scheidet dabei regelmäßig dann vollständig aus, wenn das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person unterhalb des für sie zu Gunsten des Antragstellers gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO geltenden Freibetrags liegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003 - 14 WF 22/03, juris Rn. 7).
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