Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 21.11.1988 - Ss (BZ) 103/88 |
Zitiervorschläge
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. November 1988 - Ss (BZ) 103/88 (https://dejure.org/1988,6025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit …
Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110). - KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110). - KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung …
Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110). - KG, 25.02.1998 - 3 Ws (B) 767/97
Zu den Anforderungen an eine Geschwindigkeitsfeststellung durch Tachovergleich - …
Bei der von dem Tachometer des Polizeifahrzeugs abgelesen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich einen Höchstabstand zwischen dem Polizeifahrzeug und dem verfolgten Fahrzeug von 100 Metern und eine Mindestmessstrecke von 500 Metern (OLG Düsseldorf VRS 74, 289, 290; OLG Köln VRS 70, 38, 39; OLG Braunschweig DAR 1989, 110; Senatsbeschluss vom 3. Februar 1997 - 3 Ws (B) 643/96 -).