Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Arzneimittelwerbung: Irreführung bei Preisgegenüberstellung des beworbenen Preises mit dem "einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit einem Preisnachlass auf einen "einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preiswerbung mit einem einheitlichen Apothekenabgabepreis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit einem Preisnachlass auf einen "einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse"
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Preiswerbung für Arzneimittel mit einem einheitlichen Apothekenabgabepreis
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 07.11.2013 - 22 O 1125/13
- OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 31/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 31/15
Arzneimittelwerbung: Irreführende Preisgegenüberstellung mit dem "einheitlichen …
Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben, dies hinsichtlich des Unterlassungsantrags jedoch mit dem Zusatz "falls nicht jeweils deutlich gemacht wird, dass der Krankenkasse auf den Apothekenabgabepreis ein Rabatt von 5% zu gewähren ist" (OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 U 110/13, juris).