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   OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22   

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https://dejure.org/2023,10621
OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,10621)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.03.2023 - 1 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,10621)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. März 2023 - 1 Ss 40/22 (https://dejure.org/2023,10621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 56
    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56
    Anforderungen an Legalprognose nach § 56 Abs. 1 StGB ; Besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB bei teilweise widerrufendem Geständnis; Keine Aussetzung der Strafvollstreckung bei erheblichen Bedenken des Gerichts; Vollstreckung der Strafe zur Verteidigung der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 56
    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Grenzen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grenzen der Strafaussetzung zur Bewährung - Keine Strafaussetzung bei erhebliche Bedenken im Hinblick auf eine zukünftige Straffreiheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Die Beurteilung dieser Frage ist zwar in erster Linie ebenfalls Sache des Tatrichters; ihre ausdrückliche Erörterung in den Urteilsgründen ist aber unerlässlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lässt ( KG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022, Az.: (5) 121 Ss 116/21 (44/21) , Rn. 24, zit. nach juris, m. w. N.).

    Zu erörtern ist, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte ( KG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022, Az.: (5) 121 Ss 116/21 (44/21) , Rn. 24, zit. nach juris).

    Er ist im Jahr 2017 gerade wegen einer zu verzeichnenden Zunahme von Gewaltdelikten zum Nachteil von Polizisten und anderen Vollstreckungsbeamten eingeführt worden ( KG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022, Az.: (5) 121 Ss 116/21 (44/21) , Rn. 25, zit. nach juris; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 114 Rn. 2).

    Schließlich können auch eine Häufung von Straftaten und einschlägige Vorstrafen Anlass für eine Erörterung geben ( KG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022, Az.: (5) 121 Ss 116/21 (44/21) , Rn. 24, zit. nach juris, m. w. N.).

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Die besonderen Umstände müssen jedoch umso gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Obergrenze von zwei Jahren liegt ( BGH, Urteil vom 6. Juli 2017, Az.: 4 StR 415/16 , Rn. 25, m. w. N.; BGH, Urteil vom 27. August 1986, Az.: 3 StR 265/86 , Rn. 3, zit. nach juris).

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ( BGH, Urteil vom 6. Juli 2017, Az.: 4 StR 415/16 , Rn. 25, m. w. N., zit. nach juris).

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Es reicht schon die durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit aus, dass der Angeklagte künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (OLG Köln, Urteil vom 25. Mai 2016, Az.: 1 RVs 83/16, Rn. 14, m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, Az.: 2 St OLG Ss 150/05, Rn. 28, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände ( BGH, Beschluss vom 24. April 1997, Az.: 4 StR 662/96 , Rn. 10, zit. nach juris).
  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08

    Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss ( BGH, Urteil vom 25. April 2012, Az.: 5 StR 17/12 , Rn. 2, m. w. N.; OLG Braunschweig, Urteil vom 24. Oktober 2014, Az.: 1 Ss 61/14 , Rn. 13; KG Berlin, Urteil vom 1. September 2008, Az.: (4) 1 Ss 207/08 (114/08), Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Das Revisionsgericht darf insbesondere die Urteilsfeststellungen nicht nach dem Akteninhalt ergänzen ( BGH, Beschluss vom 17. März 1988, Az.: 1 StR 361/87 , Rn. 8, zit. nach juris).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Vielmehr reicht es aus, dass die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist, weil die Resozialisierung des Täters auch ohne Vollstreckung der Freiheitsstrafe aussichtsreich ist ( BGH, Beschluss vom 6. September 1985, Az.: 3 StR 185/85 , Rn. 7, zit. nach juris).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Es reicht schon die durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit aus, dass der Angeklagte künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (OLG Köln, Urteil vom 25. Mai 2016, Az.: 1 RVs 83/16, Rn. 14, m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, Az.: 2 St OLG Ss 150/05, Rn. 28, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 28.02.1990 - 3 StR 28/90

    Zweifel über die Annahme einer günstigen Sozialprognose - Abhängigkeit der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Für die Annahme einer günstigen Prognose im Sinne des § 56 StGB genügt es indes nicht, dass diese sich nur nicht ausschließen lässt oder dass die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann; Zweifel gehen hier zu Lasten des Angeklagten ( BGH, Beschluss vom 28. Februar 1990, Az.: 3 StR 28/90 , Rn. 4, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22
    Jedenfalls ist es aber widersprüchlich, wenn die Kammer einerseits eine positive Legalprognose nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken anzunehmen vermag, andererseits aber von Milderungsgründen besonderen Gewichts ausgeht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe von einem Jahr und elf Monaten widerspiegelt, als nicht unangebracht erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2017, Az.: 4 RVs 18/17, Rn. 15, 16, zit. nach juris).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

  • OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung;

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 17/12

    Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen

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